Beschuldigter im Strafverfahren – Wieso zum Strafverteidiger?

Ganz plötzlich kann einem von der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Straftat vorgeworfen werden. Sei es beispielsweise persönlich bei einer Verkehrskontrolle oder schriftlich mit der Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung. Die Umstände können vielseitig sein. In allen Situationen wurde jedoch bereits ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt. Um als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen, ist ein Besuch bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht empfehlenswert.

Doch was kann ein solcher Strafverteidiger für Sie im Ermittlungsverfahren leisten?

Rechtlicher Beistand

In einem ersten Gespräch mit dem Strafverteidiger kann über den Vorwurf und das weitere Vorgehen fachkompetent beraten werden. Außerdem kann frühzeitig die wichtige Entscheidung getroffen werden, ob bezüglich des Vorwurfs geschwiegen werden soll. Das Recht zu Schweigen steht jedem Beschuldigten zu und darf diesem niemals zum Nachteil gereicht werden. Als rechtlicher Beistand übernimmt der Rechtsanwalt für Strafrecht sodann auch die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

Akteneinsicht und Informationsbeschaffung

Nur einem Strafverteidiger steht das Recht zu, Akteneinsicht zu beantragen. Diese Möglichkeit darf nicht unterschätzt werden. Der Beschuldigte kann sich so mit der Hilfe des Verteidigers über die genauen Hintergründe und bisherigen Ermittlungsergebnisse seiner Beschuldigung informieren. Nur hierdurch wird eine Art Waffengleichheit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dem Beschuldigten hergestellt. Mit dem aus der Akteneinsicht erlangten Wissen lässt sich gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

Vermeidung einer Hauptverhandlung

Ein mögliches Verteidigungsziel ist die Vermeidung der Hauptverhandlung. Eine öffentliche Hauptverhandlung wird von vielen Angeklagten als sehr belastend empfunden. Nach der Akteneinsicht lassen sich mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht frühzeitig entlastende Tatsachen vortragen oder rechtliche Stellungnahmen abgegeben, um auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken. Eine Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren führt zu keiner Vorstrafe im Führungszeugnis und erspart den Beschuldigten die anstrengende Hauptverhandlung.

Zusammenfassung

Wir empfehlen Beschuldigten im Ermittlungsverfahren sich grundsätzlich so früh wie möglich mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Verbindung zu setzen. Melden Sie sich hierzu gerne in unserer Kanzlei und wir können Sie in einem kostenlosen Erstgespräch über ein Tätigwerden in Ihrem Fall beraten.