Kann ein Strafverfahren ohne Verurteilung durch Einstellung beendet werden?

Das Strafrecht stellt das härteste Schwert des Staates gegen seine Bürger dar. Daher dürfen ein Strafverfahren und eine Verurteilung nur das letzte Mittel der Wahl sein, um auf Beschuldigte einzuwirken. Da nicht alle Fälle diesem sogenannten ultima ratio Gedanken gerecht werden, gibt es in der Strafprozessordnung verschiedene Möglichkeiten ein Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren einzustellen und so eine Hauptverhandlung mit möglicher Verurteilung zu verhindern. Für Betroffene bedeutet dies insbesondere ein Fortbestehen der Unschuldsvermutung und keine Eintragung in das Führungszeugnis.

 

Doch welche Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung bestehen? Und wie kann ein Strafverteidiger diese für Sie geltend machen?

Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO

Nach § 153 StPO kann von der Strafverfolgung bei sogenannten Bagatelldelikten abgesehen werden. Hierfür darf das Gesetz für das Delikt keine Freiheitsstrafe von über einem Jahr androhen. Weiterhin darf kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen und eine mögliche Schuld des Täters müsste als gering einzuordnen sein. Auch wenn in diesem Rahmen von Schuld gesprochen wird, ist diese lediglich hypothetisch zu erörtern. Betroffene gelten nach einer Verfahrenseinstellung grundsätzlich als unschuldig. Ein Strafverteidiger kann frühzeitig die Argumente für eine Verfahrenseinstellung zusammentragen und diese sodann beantragen. Hierbei muss er die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren energisch überzeugen, da die Einstellung von deren Zustimmung abhängt. Nach unserer Erfahrung lassen sich solche Einstellungen etwa erwirken, wenn es sich um Ersttäter handelt und keine zu große Rechtsgutsverletzung in die Öffentlichkeit getreten ist. Dies kann beispielsweise bei kleineren Diebstählen im Supermarkt der Fall sein.

Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO

Eine weitere Möglichkeit ist eine Einstellung nach § 153a StPO. Bei dieser kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn dem Beschuldigten stattdessen Auflagen oder Weisungen erteilt werden. Diese Art der Einstellung kommt immer dann in Betracht, wenn die vermeintliche Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Ein Rechtsanwalt kann die hierfür wichtigen Fakten der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gegenüber gezielt vortragen. So lassen sich beispielsweise auch Körperverletzungsdelikte aus der Welt schaffen und mit einer Auflage zu einer Spendenzahlung an eine gemeinnützige Organisation erledigen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass eine Auflage keine Strafe darstellt. Die Betroffenen sind somit nicht vorbestraft.

Verfahrenseinstellungen nach dem BtMG und JGG

Weitere spezielle Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung sehen außerdem das Jugendstrafrecht und das Betäubungsmittelgesetz vor und können von einem Rechtsanwalt für Strafrecht in geeigneten Fällen beantragt werden. Häufig gelingt beispielsweise eine Verfahrenseinstellung bei weichen Drogen, wenn lediglich eine geringe Menge aufgefunden wurde.

Verwarnung unter Strafvorbehalt nach § 59 StGB

Auch noch in der Hauptverhandlung lässt sich ein Rechtsgespräch mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ersuchen, um so eine Verfahrenseinstellung anzustrengen. Jedoch kann es dazu kommen, dass die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die nötige Zustimmung versagt. Dann ist Überzeugungsarbeit durch den Strafverteidiger gefragt, denn es lässt sich immer noch auf eine Verwarnung unter Strafvorbehalt plädieren. Eine solche Verwarnung kommt immer dann in Betracht, wenn nach Tat und Täterpersönlichkeit nicht mit einer erneuten Straftat gerechnet werden muss und eine Verhängung von Strafe entbehrlich erscheint. Zwar stellt die Verwarnung unter Strafvorbehalt keine Verfahrenseinstellung dar, jedoch wird eine Strafe neben der Verwarnung nur vorbehalten. Zu einer Eintragung im Führungszeugnis kommt es nicht. Zuletzt gelang es unserer Kanzlei sogar eine derartige Verwarnung in einem Verfahren mit schweren Verletzungsfolgen aus einer fahrlässigen Körperverletzung zu erreichen.

Zusammenfassung

Ein frühzeitiges Tätigwerden eines Rechtsanwalts für Strafrecht kann sich lohnen. Durch Anträge auf Verfahrenseinstellung können belastende Hauptverhandlungen und Verurteilungen für Beschuldigte in geeigneten Fällen verhindert werden. Ob ein entsprechendes Vorgehen in Ihrem Fall durch unsere Rechtsanwälte angestrengt werden kann, können wir Ihnen gerne in einer kostenlosten Erstberatung aufzeigen. Melden Sie sich hierzu gerne in unserer Kanzlei und wir werden Ihnen mit Rat und Tat zu Seite stehen.