Kündigung wegen Corona-Quarantäne: treuwidrig und sittenwidrig!
Die Corona-Pandemie bringt etwas mit sich, was bisher nicht Teil des normalen Alltags – auch nicht des normalen Arbeitsalltags – war: Quarantänepflichten von (derzeit) bis zu maximal drei Wochen, für nachweislich Infizierte, aber auch für Kontaktpersonen. Tritt ein solcher Fall ein, ordnen die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden Quarantäne an – Verstöße gegen diese Anordnung können erhebliche […]weiterlesen