Ablauf der Scheidung

Der genaue Ablauf einer Scheidung in Deutschland

Die Scheidung einer Ehe ist in Deutschland ein streng formalisierter Vorgang, der ausschließlich durch einen richterlichen Beschluss erfolgt. Das Verfahren folgt klaren gesetzlichen Regeln und läuft in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten ab.

1. Materielle Voraussetzungen einer Scheidung

Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe liegt vor, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Regelmäßig ist das Trennungsjahr Voraussetzung für eine Scheidung. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte diese erkennbar nicht herstellen will.

Wichtig: Auch ein getrenntes Leben innerhalb der gemeinsamen Wohnung („getrennt von Tisch und Bett“) erfüllt die Voraussetzung.

2. Die Trennungsfristen im Überblick

  • Ein Jahr Trennung: Beide Ehegatten beantragen die Scheidung oder der Antragsgegner stimmt zu → das Scheitern der Ehe wird gesetzlich unwiderlegbar vermutet (Regelfall).
  • Drei Jahre Trennung: Das Scheitern der Ehe wird ebenfalls unwiderlegbar vermutet – auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten.
  • Härtefallscheidung: Bereits vor Ablauf eines Jahres möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen würde.

3. Vorbereitung der Scheidung

Vor Einreichung des Scheidungsantrags ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung unerlässlich. In Ehesachen besteht Anwaltszwang – der Antrag muss durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.

Besonders wichtig ist die Klärung der Versorgungsanrechte (Versorgungsausgleich). Die Ehegatten sind verpflichtet, einander die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Das Gericht holt später von Amts wegen Auskünfte bei den Versorgungsträgern ein.

4. Einleitung des Scheidungsverfahrens

Das Verfahren beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht. In der Regel wird die Scheidung als Verbundverfahren durchgeführt, bei dem die Scheidung und die wichtigsten Folgesachen (insbesondere der Versorgungsausgleich) gemeinsam verhandelt und entschieden werden.

5. Die Anhörung vor dem Familiengericht

Das Gericht ordnet in der Regel das persönliche Erscheinen beider Ehegatten an und hört sie an. Ziel der Anhörung ist es, die Voraussetzungen des Scheiterns der Ehe festzustellen. Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden, werden die Ehegatten auch zu Sorgerecht und Umgangsrecht angehört.

6. Die Entscheidung des Gerichts

Das Familiengericht entscheidet durch Beschluss. Mit Eintritt der Rechtskraft ist die Ehe aufgelöst. Gleichzeitig wird der Versorgungsausgleich wirksam.

Mit der Rechtskraft der Scheidung sind die Ehegatten wieder unverheiratet und können eine neue Ehe eingehen.