Sowohl für Erben als auch für Erbengemeinschaften: ein Erbfall ist nahezu immer eine Ausnahmesituation: persönlich einerseits, rechtlich andererseits. Denn nach einem Erbfall gilt es, sich auch mit erbrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen: Gibt es ein wirksames Testament oder gilt die gesetzliche Erbfolge? Wie ist das mit dem Erbschein? Und was muss man wegen der Erbschaftsteuer bedenken und regeln? Wie kommt man an seinen Pflichtteil, wenn man enterbt wurde?
Und auch Erbengemeinschaften müssen sich mit etlichen rechtlichen Fragen auseinandersetzen. In allererster Linie ist hier die Frage zu beantworten, ob man die Gemeinschaft aufrechterhält oder auflöst – also die Erbengemeinschaft auseinandersetzt – und wie man die Entscheidung am besten umsetzt.
Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht beantworten gerne Ihre Fragen und unterstützen Sie in Erbstreitigkeiten mit Miterben, Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten – wenn notwendig natürlich auch vor Gericht.
Ihre Ansprechpartner im Erbrecht: Dr. Alexander Pleh und Otto Weidenkeller in Düsseldorf, Christoph Schleusener in unserer Hamburger Zweigstelle.
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