Nachehelicher Unterhalt: Anspruch, Dauer, Höhe und Begrenzung nach der Scheidung
Nach der Scheidung gilt grundsätzlich: Jeder Ehegatte soll selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen.
Das bedeutet aber nicht, dass nach der Scheidung niemals Unterhalt geschuldet wird. Ein Anspruch auf
nachehelichen Unterhalt kann bestehen, wenn ein gesetzlicher Unterhaltstatbestand erfüllt ist,
etwa wegen Kinderbetreuung, Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit, Aufstockung, Ausbildung oder besonderer Billigkeitsgründe.
Entscheidend ist der konkrete Einzelfall. Nachehelicher Unterhalt ist kein Automatismus und unterscheidet sich
deutlich vom Trennungsunterhalt. Wer Unterhalt verlangt oder abwehren möchte, muss prüfen lassen, ob ein Anspruch
besteht, wie hoch er sein kann und ob eine Begrenzung, Befristung oder Versagung in Betracht kommt.
Kurz erklärt
Nachehelicher Unterhalt ist Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung.
Anders als beim Trennungsunterhalt gilt nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung.
Unterhalt gibt es deshalb nur, wenn einer der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände erfüllt ist.
Was ist nachehelicher Unterhalt?
Nachehelicher Unterhalt ist der Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung.
Er ist in den Vorschriften der §§ 1569 ff. BGB geregelt. Ausgangspunkt ist der Grundsatz der Eigenverantwortung:
Nach der Scheidung muss grundsätzlich jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt sorgen.
Dieser Grundsatz wird aber durch die nachwirkende Verantwortung der Ehegatten füreinander begrenzt.
Wenn ein geschiedener Ehegatte aus gesetzlich anerkannten Gründen nicht oder nicht vollständig für sich selbst
sorgen kann, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
Nach der Scheidung
Der Anspruch beginnt grundsätzlich erst mit Rechtskraft der Scheidung.
Kein Automatismus
Nachehelicher Unterhalt setzt einen gesetzlichen Unterhaltstatbestand voraus.
Eigenverantwortung
Jeder Ehegatte muss nach der Scheidung grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen.
Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt werden häufig verwechselt. Der Trennungsunterhalt betrifft die Zeit
vom Getrenntleben bis zur rechtskräftigen Scheidung. Der nacheheliche Unterhalt betrifft dagegen die Zeit nach der
Scheidung.
Mit der Scheidung entsteht ein rechtlicher Einschnitt. Ein Titel über Trennungsunterhalt läuft nicht automatisch
als nachehelicher Unterhalt weiter. Wer nach der Scheidung weiterhin Unterhalt verlangt, muss den nachehelichen
Unterhalt gesondert prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig geltend machen.
Wichtig
Nachehelicher Unterhalt muss rechtzeitig vorbereitet werden. Wer sich nur auf Trennungsunterhalt verlässt,
riskiert nach der Scheidung eine Lücke. Gerade im Scheidungsverfahren müssen Fristen und Verfahrensregeln
beachtet werden.
Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt
Wie jeder Unterhaltsanspruch setzt auch der nacheheliche Unterhalt mehrere Voraussetzungen voraus.
Es muss ein Bedarf bestehen, der Berechtigte muss bedürftig sein und der Verpflichtete muss leistungsfähig sein.
Zusätzlich muss einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände erfüllt sein.
Bedarf
Der Unterhaltsbedarf richtet sich grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
Bedürftigkeit
Der Berechtigte kann seinen Bedarf nicht vollständig durch eigenes Einkommen decken.
Leistungsfähigkeit
Der andere Ehegatte muss wirtschaftlich in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen.
Unterhaltstatbestand
Es muss ein gesetzlicher Grund für nachehelichen Unterhalt vorliegen.
Welche Arten von nachehelichem Unterhalt gibt es?
Das Gesetz kennt mehrere Unterhaltstatbestände. Sie decken unterschiedliche Lebenssituationen ab und können
einzeln, nacheinander oder teilweise nebeneinander relevant sein. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen
zum maßgeblichen Zeitpunkt vorliegen.
Betreuungsunterhalt
Wenn ein geschiedener Ehegatte wegen Pflege oder Erziehung eines gemeinsamen Kindes nicht oder nur
eingeschränkt arbeiten kann.
Altersunterhalt
Wenn wegen des Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann.
Krankheitsunterhalt
Wenn Krankheit, Gebrechen oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit verhindern.
Erwerbslosenunterhalt
Wenn nach der Scheidung trotz Bemühungen keine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden werden kann.
Aufstockungsunterhalt
Wenn eigene Einkünfte aus angemessener Arbeit nicht ausreichen, um den vollen Unterhalt zu decken.
Ausbildungsunterhalt
Wenn wegen der Ehe oder Kinderbetreuung Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nachgeholt werden muss.
Zusätzlich: Billigkeitsunterhalt
In besonderen Ausnahmefällen kann nachehelicher Unterhalt auch aus Billigkeitsgründen in Betracht kommen.
Dafür müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, wegen derer eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann
und eine Versagung von Unterhalt grob unbillig wäre.
Betreuungsunterhalt nach der Scheidung
Betreuungsunterhalt ist einer der praktisch wichtigsten Fälle des nachehelichen Unterhalts.
Ein geschiedener Ehegatte kann Unterhalt verlangen, wenn er wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinsamen
Kindes nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann.
Für mindestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes kommt Betreuungsunterhalt grundsätzlich in Betracht.
Danach kann sich der Anspruch verlängern, wenn dies der Billigkeit entspricht. Zu berücksichtigen sind insbesondere
die Belange des Kindes, Betreuungsmöglichkeiten, die tatsächliche Betreuungssituation und die Gestaltung von
Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit während der Ehe.
Kindesbetreuung ist Einzelfallprüfung
Es gibt keine starre Regel, nach der ein betreuender Elternteil ab einem bestimmten Tag voll arbeiten muss.
Entscheidend sind Alter und Bedürfnisse des Kindes, Betreuungsmöglichkeiten und die konkrete Belastung des Elternteils.
Altersunterhalt und Krankheitsunterhalt
Altersunterhalt kann relevant werden, wenn einem geschiedenen Ehegatten wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit
nicht mehr zugemutet werden kann. Dabei kommt es nicht allein auf eine feste Altersgrenze an, sondern auf die
konkreten Umstände und den maßgeblichen Einsatzzeitpunkt.
Krankheitsunterhalt kommt in Betracht, wenn Krankheit, Gebrechen oder körperliche oder geistige Schwäche eine
Erwerbstätigkeit verhindern oder erheblich einschränken. Nicht jede Erkrankung genügt. Entscheidend ist,
ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit tatsächlich nicht erwartet werden kann.
Alter
Entscheidend ist, ob eine Erwerbstätigkeit nach Alter und Lebenssituation noch erwartet werden kann.
Krankheit
Maßgeblich ist die tatsächliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.
Nachweis
Medizinische Unterlagen und konkrete Erwerbsmöglichkeiten können entscheidend sein.
Erwerbslosenunterhalt und Aufstockungsunterhalt
Erwerbslosenunterhalt kann bestehen, wenn ein geschiedener Ehegatte nach der Scheidung keine angemessene
Erwerbstätigkeit findet. Dabei reicht es nicht aus, pauschal auf Arbeitslosigkeit zu verweisen.
Es kommt auf konkrete Erwerbsbemühungen, Qualifikation, Arbeitsmarkt, Alter, Gesundheit und Zumutbarkeit an.
Aufstockungsunterhalt kommt in Betracht, wenn der geschiedene Ehegatte zwar arbeitet, aber mit seinen Einkünften
den vollen Unterhalt nicht decken kann. Dieser Anspruch ist besonders streitanfällig, weil geprüft werden muss,
welches Einkommen angemessen ist und ob ehebedingte Nachteile fortwirken.
Aufstockung ist keine Dauergarantie
Aufstockungsunterhalt bedeutet nicht automatisch lebenslange Teilhabe am früheren ehelichen Lebensstandard.
Es muss geprüft werden, ob und wie lange eine Differenz zwischen eigenem Einkommen und Unterhaltsbedarf
auszugleichen ist.
Ausbildungsunterhalt nach der Scheidung
Ausbildungsunterhalt kann entstehen, wenn ein Ehegatte in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Ausbildung
nicht aufgenommen oder abgebrochen hat und diese nun nachholt. Auch Fortbildung oder Umschulung können relevant sein,
wenn dadurch ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden sollen.
Der Anspruch besteht nicht grenzenlos. Die Ausbildung muss grundsätzlich so bald wie möglich aufgenommen werden,
der erfolgreiche Abschluss muss zu erwarten sein und die Maßnahme muss geeignet sein, eine angemessene Erwerbstätigkeit
nachhaltig zu ermöglichen.
Einsatzzeitpunkte und Unterhaltskette
Beim nachehelichen Unterhalt sind die sogenannten Einsatzzeitpunkte besonders wichtig.
Viele Unterhaltsansprüche müssen grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegen, etwa bei Rechtskraft der
Scheidung oder beim Wegfall eines anderen Unterhaltsanspruchs.
Außerdem kann eine Unterhaltskette erforderlich sein. Das bedeutet: Verschiedene Unterhaltstatbestände müssen
ohne zeitliche Lücke aneinander anschließen. Wird ein Anspruch zu spät geltend gemacht oder liegt zum maßgeblichen
Zeitpunkt kein Unterhaltstatbestand vor, kann ein späterer Anspruch gefährdet sein.
Fristen und Zeitpunkte ernst nehmen
Beim nachehelichen Unterhalt kann der richtige Zeitpunkt entscheidend sein.
Wer Unterhalt nach der Scheidung benötigt, sollte den Anspruch nicht erst nach Abschluss des Scheidungsverfahrens prüfen lassen.
Wie wird nachehelicher Unterhalt berechnet?
Die Höhe des nachehelichen Unterhalts richtet sich grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf. Ausgangspunkt ist regelmäßig das unterhaltsrechtlich bereinigte
Einkommen beider Ehegatten.
Zur Berechnung gehören nicht nur laufende Einkünfte. Auch Kranken- und Pflegevorsorge, Altersvorsorge,
berufsbedingte Aufwendungen, Wohnvorteile, Schulden, Vermögensbildung und Sonderbedarf können eine Rolle spielen.
Bei gehobenen Einkommensverhältnissen kann eine konkrete Bedarfsbemessung erforderlich werden.
Eheliche Lebensverhältnisse
Maßstab ist grundsätzlich der Lebensstandard, der die Ehe geprägt hat.
Bereinigtes Einkommen
Entscheidend ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen.
Vorsorge und Sonderbedarf
Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge sowie Sonderbedarf können die Berechnung beeinflussen.
Kann nachehelicher Unterhalt befristet oder herabgesetzt werden?
Nachehelicher Unterhalt muss nicht immer dauerhaft in voller Höhe gezahlt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann er herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden.
Entscheidend ist eine umfassende Billigkeitsabwägung.
Besonders wichtig sind ehebedingte Nachteile und die Dauer der Ehe. Ehebedingte Nachteile können etwa entstehen,
wenn ein Ehegatte wegen Kinderbetreuung oder Haushaltsführung berufliche Chancen aufgegeben hat.
Fehlen solche Nachteile, kann eine Begrenzung des Unterhalts eher in Betracht kommen.
Ehebedingte Nachteile
Haben Ehe und Rollenverteilung die berufliche Entwicklung des Berechtigten beeinträchtigt?
Dauer der Ehe
Eine lange Ehe kann gegen eine schnelle Befristung oder Herabsetzung sprechen.
Nacheheliche Solidarität
Auch ohne ehebedingte Nachteile können besondere Umstände gegen eine Begrenzung sprechen.
Nicht jeder Unterhalt ist dauerhaft
Gerade beim nachehelichen Unterhalt muss genau geprüft werden, ob ein Anspruch dauerhaft besteht,
ob er herabgesetzt werden kann oder ob eine zeitliche Begrenzung möglich ist.
Das kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Wann kann nachehelicher Unterhalt versagt werden?
In besonderen Ausnahmefällen kann nachehelicher Unterhalt versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden,
wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
In Betracht kommen etwa eine sehr kurze Ehe, eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft, schwere Straftaten gegen
den Verpflichteten oder dessen Angehörige, mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit, schwerwiegende Verletzung
der Familienunterhaltspflicht oder anderes erhebliches Fehlverhalten.
Keine Scheidungsschuld
Für nachehelichen Unterhalt kommt es grundsätzlich nicht darauf an, wer an der Scheidung „schuld“ ist.
Maßgeblich sind die gesetzlichen Unterhaltstatbestände und besondere Billigkeitsfragen.
Nachehelicher Unterhalt im gerichtlichen Verfahren
Für nachehelichen Unterhalt ist das Familiengericht zuständig. In vielen Fällen sollte der Anspruch rechtzeitig
im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren geprüft werden. Auskunft kann isoliert oder im Rahmen einer Stufenklage
geltend gemacht werden.
Das Gericht muss die in Betracht kommenden Unterhaltstatbestände prüfen. In einer Entscheidung sollte erkennbar sein,
auf welchen Unterhaltstatbestand der Anspruch gestützt wird. Das ist wichtig für Einsatzzeitpunkte, Unterhaltskette,
Befristung, Herabsetzung und spätere Abänderungen.
Warum anwaltliche Hilfe beim nachehelichen Unterhalt wichtig ist
Nachehelicher Unterhalt ist komplex. Es geht nicht nur um eine Berechnung, sondern um die richtige Anspruchsgrundlage,
den richtigen Zeitpunkt, die Unterhaltskette, die Erwerbsobliegenheit, ehebedingte Nachteile, Befristung,
Herabsetzung, Versagung und die gerichtliche Durchsetzung.
Wer Unterhalt verlangt, muss den Anspruch sauber begründen. Wer Unterhalt abwehren oder begrenzen möchte,
muss die entscheidenden Einwendungen rechtzeitig vorbringen. Fehler können über Jahre finanzielle Folgen haben.
Anspruch prüfen
Liegt ein gesetzlicher Unterhaltstatbestand tatsächlich vor?
Höhe berechnen
Welcher Bedarf besteht und welches Einkommen ist unterhaltsrechtlich relevant?
Begrenzung prüfen
Kommen Befristung, Herabsetzung oder Versagung des Unterhalts in Betracht?
Zusammenfassung
Nachehelicher Unterhalt ist Unterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung.
Er setzt einen gesetzlichen Unterhaltstatbestand, Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit voraus.
Maßgeblich sind insbesondere Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Aufstockung,
Ausbildung oder besondere Billigkeitsgründe. Gleichzeitig gilt nach der Scheidung der Grundsatz der
Eigenverantwortung. Deshalb müssen Befristung, Herabsetzung oder Versagung immer sorgfältig geprüft werden.
Häufige Fragen zum nachehelichen Unterhalt
Was ist nachehelicher Unterhalt?
Nachehelicher Unterhalt ist Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung.
Er besteht nur, wenn ein gesetzlicher Unterhaltstatbestand erfüllt ist.
Bekomme ich nach der Scheidung automatisch Unterhalt?
Nein. Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung.
Unterhalt gibt es nur, wenn ein gesetzlicher Anspruchsgrund vorliegt.
Welche Arten von nachehelichem Unterhalt gibt es?
Es gibt unter anderem Betreuungsunterhalt, Altersunterhalt, Krankheitsunterhalt, Erwerbslosenunterhalt,
Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Billigkeitsunterhalt.
Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?
Das hängt vom Unterhaltstatbestand und vom Einzelfall ab. Unterhalt kann zeitlich unbegrenzt sein,
aber auch befristet oder herabgesetzt werden.
Kann nachehelicher Unterhalt begrenzt werden?
Ja. Nachehelicher Unterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden,
insbesondere wenn keine ehebedingten Nachteile fortbestehen.
Was ist der Unterschied zum Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt betrifft die Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Nachehelicher Unterhalt betrifft die Zeit danach und setzt besondere gesetzliche Voraussetzungen voraus.