Natürlich hängen an einer Scheidung noch viele andere Punkte, die zu klären sind, wie z.B. Sorgerecht, Unterhalt für Kinder und ggf. Zugewinnausgleich (sog. Scheidungsfolgesachen). Gerade hier geht es oft um viel – menschlich und finanziell.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann man sich auch darüber einigen. Dafür bietet sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung an, die man mithilfe eines Anwalts ohne Einschaltung des Familiengerichts miteinander treffen kann. Über alles, was in dieser Vereinbarung geregelt wurde, muss das Gericht nicht mehr entscheiden. Das spart Zeit und senkt die Kosten.
In einigen Fällen muss die Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Notar beurkundet werden.
Als bestellter und vereidigter Notarvertreter von Notar Dr. Alexander Völzmann verfüge ich über profunde Expertise bei der Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Außerdem verfüge ich über gute Verbindungen, um zügig einen Notartermin für Sie zu erhalten.
Ist man sich über die Scheidung einig, streitet aber über Unterhalt, Sorgerecht und Co., kann es Sinn machen, diese Scheidungsfolgen von der Scheidung verfahrenstechnisch zu trennen. Das kann ein Anwalt bei Gericht beantragen.
Dann laufen vor Gericht zwei voneinander getrennte Verfahren: im Scheidungsverfahren geht es NUR um die Scheidung. Im anderen Verfahren geht es um die Scheidungsfolgen, falls und soweit man dafür keine einvernehmliche Regelung finden konnte. Das macht es möglich, sich zügig scheiden zu lassen, auch wenn man sich über die finanziellen Details nicht einig ist.
Ob es Sinn macht, das Scheidungsverfahren von dem Verfahren über die Scheidungsfolgen abzutrennen, ist stark vom Einzelfall abhängig. So kann eine Abtrennung für denjenigen nachteilig sein, der Zugewinnausgleich bezahlen muss, wenn man über den Zugewinn streitet und ein erheblicher Zugewinn im Raum steht. Und auch wenn man um Trennungsunterhalt streitet, ist eine Abtrennung der Verfahren nicht immer sinnvoll.