Adoption

Im Wege der Adoption kann man eine Person als Kind annehmen. Die adoptierte Person ist infolgedessen einem natürlichen Kind gleichgestellt. Beim Thema Adoption denken die meisten Menschen an die Annahme eines minderjährigen Kindes durch ein kinderloses Ehepaar. Auch wenn diese Konstellation nach wie vor den Regelfall der Adoption darstellt, sind auch andere Variablen möglich. Insbesondere können auch erwachsene Menschen adoptiert werden.

Was sind die Voraussetzungen der Adoption?

Es ist ein hartnäckiger Irrglaube, dass man nur bis zu einem bestimmten Alter adoptieren kann. In Wahrheit gibt es keine feste Altersgrenze nach oben; verlangt wird lediglich, dass der Altersabstand zwischen dem Adoptierenden und dem Adoptierten einer natürlichen Generationenfolge entspricht. Das gilt sowohl für die Adoption von Minderjährigen wie auch von Volljährigen. Die adoptierende Person muss mindestens 25 Jahre alt sein, oder mindestens 21 Jahre alt und mit einer ebenfalls adoptierenden Person, die mindestens 25 Jahre alt ist, verheiratet sein. Für die anzunehmende Person gibt es kein Mindestalter.

Man kann allein oder gemeinsam mit dem Ehepartner adoptieren. Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können eine Person gemeinsam nur im Wege der Sukzessivadoption annehmen. Dazu muss erst der eine Partner die Person allein adoptieren und in einem zweiten Schritt der andere Partner die adoptierte Person als Stiefkind. Gleichgeschlechtliche Paare können ebenso adoptierten wie gegengeschlechtliche. Es ist auch möglich, verwandte Personen zu adoptieren wie das Enkelkind oder den Neffen.

Eine weitere Voraussetzung der Adoption ist es, dass zwischen den Adoptierenden und der Person, die adoptiert werden soll, ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist oder erwartungsgemäß in Zukunft entstehen wird. Für das Eltern-Kind-Verhältnis gibt es keine feste Definition. Das Familiengericht orientiert sich dabei an äußeren Indizien wie der Länge der Beziehung zwischen den Beteiligten, dem Altersabstand und der bereits vorhandenen Familie auf beiden Seiten.

Wird Minderjährigen als Kind angenommen, so muss die Adoption zusätzlich dem Kindeswohl entsprechen. Das ist der Fall, wenn zu erwarten ist, dass sich die Lebensbedingungen des Kindes durch die Adoption nachhaltig und nicht nur vorübergehend so ändern, dass eine merklich bessere und nachhaltige Entwicklung seiner Persönlichkeit zu erwarten ist.

Was sind die Folgen der Adoption?

Wird ein minderjähriges Kind adoptiert, so ist es von da an einem natürlichen Kind der Annehmenden gleichgestellt. Das heißt, dass die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes, insbesondere die zu seinen natürlichen Eltern, aber auch zur übrigen Familie, erlöschen. Davon kann in Ausnahmefällen, wie der Verwandten- und Stiefkindadoption, abgewichen werden. Zugleich wird das Kind nicht nur mit den Adoptierenden, sondern auch mit deren Verwandten verwandt.

Wird hingegen eine erwachsene Person adoptiert, so gilt das Gesagt nur in engen Ausnahmefällen, wie etwa bei einer Stiefkindadoption. Ansonsten wird die adoptierte Person nur mit den Adoptiveltern, nicht aber mit der übrigen Familie verwandt. Zudem bleiben die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse, auch die zu den natürlichen Eltern, erhalten. Die adoptierte Person hat dann also zwei Elternpaare.

Wie kommt eine Adoption zustande?

Die Adoption muss beim Familiengericht beantragt werden, mit dessen Entscheidung sie auch wirksam wird. Soll ein fremdes, minderjähriges Kind angenommen werden, so muss im Vorfeld dazu die Adoptionsvermittlungsstelle kontaktiert werden, welche die Elterneignung der Adoptiveltern prüft. Ist das Ergebnis positiv, so kommt das Adoptivkind bei den Adoptiveltern für eine angemessene Zeit in Pflege, bevor die Adoption beantragt werden kann.