Spitzenverdiener & Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle kann fortgeschrieben werden

Wer mit dem Thema Kindesunterhalt in Berührung kommt, dem ist die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Anspruchs auf Kindesunterhalt ein Begriff – ob als unterhaltspflichtiger oder als Elternteil, der den Unterhalt für ein Kind einfordert. Die Düsseldorfer Tabelle bezieht sich allerdings nur auf Einkommen bis maximal 5.500 Euro und legt für verschiedene Einkommensgruppen die Untergrenze […]weiterlesen