Anerkennung der Vaterschaft

Im Wege der Vaterschaftsanerkennung wird ein Mann rechtlich zum Vater einer Person.

Was sind die Voraussetzungen der Vaterschaftsanerkennung?

Nur ein Mann kann die Vaterschaft einer Person anerkennen.

Dabei ist es gleichgültig, ob das Kind minder- oder volljährig ist. Sogar für ein noch ungeborenes Kind kann noch während der Schwangerschaft die Vaterschaft anerkannt werden.

Zudem bedarf es der Zustimmung der Mutter. Das Kind muss der Anerkennung hingegen nur zustimmen, wenn es bereits volljährig ist oder die Mutter nicht sorgeberechtigt ist.

Ist die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet, ist die Anerkennung der Vaterschaft nicht möglich, da der Ehemann bereits rechtlicher Vater des Kindes ist.

Gleichgültig ist hingegen, ob das Kind tatsächlich biologisch von dem Mann abstammt, welcher die Vaterschaft anerkennen möchte.

Was ist die Wirkung der Vaterschaftsanerkennung?

Hat ein Mann die Vaterschaft eines Kindes anerkannt, wird er endgültig der rechtliche Vater des Kindes. Das bedeutet, dass die Anerkennung nicht zurückgenommen oder widerrufen werden kann.

Der einzige Weg, das Vaterschaftsverhältnis wieder aufzulösen, ist die Anfechtung der Vaterschaft.

Wie ist das Verfahren der Vaterschaftsanerkennung?

Die Vaterschaftserkennung ist eine Willenserklärung. Diese muss höchstpersönlich bei einer zuständigen Behörde abgegeben werden. Dazu zählen Jugendämter, Notare, Standesamte und Amtsgerichte. Selbes gilt für die erforderliche Zustimmung der Mutter. Mit Beurkundung durch die zuständige Stelle wird die Anerkennung der Vaterschaft wirksam.