Ehevertrag

In einem Ehevertrag können Sie rechtliche und finanzielle Regelungen für Ihre Ehe individuell vereinbaren, die zu Ihrem Familien- bzw. Lebensmodell passen. Dies ist sinnvoll, um im Fall einer etwaigen Scheidung Streitigkeiten zu vermeiden. Insbesondere in Fällen, in denen einer der Eheleute besonders wohlhabend ist, in denen es um den Schutz von Unternehmensvermögen oder geerbtem Vermögen geht oder einer der Eheleute für die Kinderbetreuung seinen Beruf aufgegeben hat, sollte an einen Ehevertrag gedacht werden. Auch wenn Sie verschiedene Staatsangehörigkeiten haben oder Ihren Aufenthalt/Wohnsitz im Ausland ist ein Ehevertrag inklusive einer Rechtswahl interessengerecht. 

Durch die Eheschließung leben die Eheleute zunächst im gesetzlichen Güterstand. Der gesetzliche Güterstand nennt sich Zugewinngemeinschaft. In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen beider Eheleute während der Ehe getrennt. Wird die Ehe beendet, beispielsweise durch Scheidung, findet ein Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Eheleuten ausgeglichen wird. 

Wenn Sie von der gesetzlichen Regelung abweichen möchten, weil dies besser zu Ihren persönlichen Lebensbedürfnissen passt, können Sie durch Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbaren. Dies geht vor und während der Ehe und sogar noch während der Scheidung. Für die Errichtung oder die nachträgliche Änderung eines Ehevertrags müssen stets beide Eheleute mitwirkungsbereit sein. Einen Ehevertrag müssen Sie bei einem Notar beurkunden lassen. Sie können durch Ehevertrag den Güterstand der Gütertrennung, der Gütergemeinschaft oder der Wahl-Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Denkbar ist auch den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu modifizieren, indem Sie beispielsweise den Zugewinn für den Fall der Scheidung ausschließen und nur für den Todesfall beibehalten, einzelne Vermögensgegenstände vom Zugewinn ausschließen oder eine Zugewinnausgleichszahlung pauschalieren. Sie können auch die während der Zugewinngemeinschaft geltenden Verfügungsbeschränkungen aufheben. 

Der Güterstand der Gütertrennung bedeutet eine vollständige Trennung des Vermögens der Eheleute. Jeder Ehegatte kann frei über sein Vermögen verfügen. Es findet kein Ausgleich von Vermögen statt.  

Im Güterstand der Gütergemeinschaft (selten) wird das Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen (Gesamtgut). 

In einem Ehevertrag können Sie auch Regelungen zum Unterhalt, wie zum Beispiel zum nachehelichen Ehegattenunterhalt treffen. Es kann vereinbart werden, in welchen Fällen, in welcher Höhe und für wie lange Unterhalt geschuldet wird. 

Ferner können Sie Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich treffen. Nach der gesetzlichen Regelung findet ein Ausgleich der während der Ehe erworbenen gesetzlichen sowie privaten Versorgungsanwartschaften statt. Dies können Sie durch Ehevertrag ausschließen oder modifizieren. 

Auch erbrechtliche Regelungen können in einen Ehevertrag aufgenommen werden. 

Wichtig ist, dass Sie sich vor Abschluss eines Ehevertrags anwaltlich beraten lassen, damit die Regelungen interessengerecht und fair für Sie sind. Jeder Güterstand bietet Vor- und Nachteile, die vorausschauend von Ihrem Anwalt gegeneinander abgewogen werden sollten. Auch Auswirkungen auf den Todesfall sowie steuerliche Aspekte sollten berücksichtigt werden.