Die Gütertrennung ist ein ehelicher Güterstand, der die Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten regelt. Sie muss durch Ehevertrag vereinbart werden. Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Die Gütertrennung stellt eine Abweichung zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft dar.
Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe und danach getrennt. Jeder Ehepartner verwaltet und verfügt eigenständig über sein Vermögen. Ein jeder haftet für seine eigenen Schulden.
Im Gegensatz zum Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es bei der Gütertrennung im Fall einer Scheidung keine Ausgleichszahlung. Ferner unterliegen die Eheleute bei der Gütertrennung keinen Verfügungsbeschränkungen und müssen nicht die Zustimmung des Ehepartners einholen.
In welchen Fällen kann eine Gütertrennung sinnvoll sein?
Der Güterstand der Gütertrennung kann für Eheleute interessengerecht sein, die finanziell selbstständig sind und unabhängig voneinander finanzielle Entscheidungen treffen möchten.
Auch für Paare, die keine Kinder oder keinen Kinderwunsch haben, und bei denen beide berufstätig sind, passt der gesetzlich vorgeschriebene Güterstand oft nicht und sie wünschen sich eine individuelle Regelung.
Wenn einer der Ehegatten ein großes Vermögen hat, kann ein getrenntes Vermögen bewirken, dass im Fall einer Scheidung der weniger vermögende Ehepartner nicht übermäßig vom Vermögen des anderen profitiert.
Auch wenn eine Selbstständigkeit die Existenzgrundlage darstellt, kann eine Trennung des Vermögens sinnvoll sein, damit im Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich über das Unternehmen stattfindet und dieses geschützt ist.
Die Wahl des Güterstands der Gütertrennung hat auch Auswirkungen auf den Todesfall. Die erbrechtlichen Ansprüche des Ehegatten werden beispielsweise gemindert.
Es sollte von Ihrem Anwalt geprüft werden, ob der Güterstand der Gütertrennung und dessen Folgen auf Ihre Familien- bzw. Lebenssituation passt, um Sie rechtlich bestmöglich abzusichern. Auch die steuerlichen Aspekte sollten berücksichtigt werden.