Lohnsteuerklassen
Die Einkommensteuer bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wird durch einen Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern vielmehr eine Unterart und besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer, § 38 Abs. 2 S. 1 EStG. Für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer wird der Arbeitnehmer in eine der Steuerklassen eingeteilt. Diese Einteilung hängt von seinem Familienstand, seiner Steuerpflicht […]weiterlesen