BGH 15.01.2025 – Auskunftspflicht der Erben gegenüber den Pflichtteilsberechtigten auch bei Testamentsvollstreckung
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten trifft die Erben und nicht den Testamentsvollstrecker, wie der Bundesgerichtshof am 15.01.2025 (8 IV ZR 166/24) erkannt hat. Praxisrelevant und interessant ist an diesem Urteil, dass der BGH hier klarstellt, dass die Erben notfalls gegen den Testamentsvollstrecker vorgehen müssen, um ihre eigene Pflicht zur Auskunftserteilung gegenüber den Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen. […]weiterlesen