Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung ist die Zwangsversteigerung von Grundbesitz zur Auflösung einer Erbengemeinschaft mit dem Ziel, das durch die Versteigerung erlangte Geld unter den Miterben aufzuteilen. Sie dient also der Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums an einem Grundstück oder an einer Immobilie und deren Umsetzung in Geld. Auch um Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen, kann die Umsetzung einer Immobilie in Barmittel erforderlich sein. 

Stirbt ein Erblasser und hinterlässt mehrere Erben, dann bilden diese Erben automatisch eine Erbengemeinschaft. Den Erben in der Erbengemeinschaft gehört entsprechend ihrem Erbteil ein Anteil am Nachlass. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um konkrete Vermögensgegenstände. Soll ein Erbe alleine das Eigentum an einem konkreten Gegenstand erhalten, muss sich die Erbengemeinschaft dahingehend einigen. Die Erbengemeinschaft kann grundsätzlich nur gemeinsam Entscheidungen treffen.  

Ist Grundbesitz im Nachlass vorhanden, kann dieser von der Erbengemeinschaft manchmal nicht so leicht aufgeteilt werden. Der eine Erbe möchte den Grundbesitz verkaufen, der Andere vermieten und der Nächste würde am liebsten selber in die Immobilie einziehen und streitet sich darüber in welcher Höhe er die anderen Erben auszahlen soll. Ein anderer Erbe hat vielleicht ein Interesse daran, seinen Erbteil möglichst schnell in Geld ausgezahlt zu bekommen. Wenn sich die Erben in der Erbengemeinschaft nicht einigen können oder gar zerstritten sind, kann dies zu Problemen bei der Nachlassabwicklung führen. Was passiert also in dem Fall, dass ein Erbe ausgezahlt werden möchte und die anderen Erben daran nicht mitwirken wollen? 

Jeder Miterbe kann dann bei Gericht die Teilungsversteigerung für den betroffenen Grundbesitz beantragen. Das bedeutet, dass ein öffentliches Versteigerungsverfahren durchgeführt wird, bei dem die Öffentlichkeit Gebote abgeben kann. Das Gericht lässt den Verkehrswert des Objekts durch ein Gutachten ermitteln. Der Höchstbietende bei der Versteigerung erhält den Zuschlag für den Grundbesitz. Er bekommt das Eigentum an dem Grundbesitz übertragen. Bei der Versteigerung können auch die anderen Erben der Erbengemeinschaft und auch der Antragsteller selbst mitbieten. Das ausgekehrte Geld kann dann unter den Erben aufgeteilt werden. Jeder Miterbe erhält den Anteil der seinem Erbteil entspricht.

Zu beachten ist, dass das Gericht den Erlös nicht sofort aufteilen kann, sondern erst, wenn alle Miterben eine übereinstimmende Erklärung zur Verteilung des Erlöses abgegeben haben. Gibt einer der Erben keine solche Erklärung ab, hinterlegt das Gericht das Geld, bis eine Einigung erzielt werden kann. 

Hinweis: Vielleicht kommt Ihnen der Begriff Teilungsversteigerung auch aus dem Familienrecht bekannt vor. Wenn sich Ehegatten im Rahmen einer Scheidung in Bezug auf die gemeinsam erworbene Immobilie nicht einigen können, kann ein Ehegatte das Teilungsversteigerungsverfahren beantragen. Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann durch eine Teilungsversteigerung aufgelöst werden. 

Teilungsversteigerungsverfahren sind langwierige und rechtlich sehr komplexe Angelegenheiten für die Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Ihr Anwalt prüft auch, ob es Alternativen zur Teilungsversteigerung gibt wie beispielsweise der Verkauf eines Erbteils oder die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Wohnungseigentum. Es berät Sie, klärt Sie auf und vertritt Sie in streitigen Angelegenheiten: Ihr Anwalt im Erbrecht bei Fragen zur Teilungsversteigerung, zur Auflösung einer Erbengemeinschaft und den Kosten einer Erbauseinandersetzung. Bitte zögern Sie nicht, Ihren Spezialisten im Erbrecht zu kontaktieren.