Wechselmodell
Was versteht man unter dem Wechselmodell?
Das Wechselmodell ist eine spezielle Art der Umgangsregelung. Dabei hält sich das Kind paritätisch im Wechsel bei beiden Elternteile auf, welche gleichberechtigt Verantwortung für ihr Kind tragen. Ein echtes Wechselmodell liegt nur vor, wenn Betreuungszeit und Verantwortungslast nahezu hälftig aufgeteilt sind.
Was sind die Voraussetzungen des Wechselmodells?
Das Wechselmodell wird nur dann gerichtlich gebilligt oder angeordnet, wenn es dem Kindeswohl am besten dient. Ein paritätisches Betreuungsmodell kann nur funktionieren, wenn die Eltern kooperationsbereit und -fähig sind. Des Weiteren macht das Wechselmodell eine gewisse räumliche Nähe zwischen den Elternteilen und die Übereinstimmung in wesentlichen Erziehungsfragen erforderlich. Grundsätzlich soll auch die Anordnung gegen den Willen eines Elternteils möglich sein. Keine Voraussetzung des Wechselmodells ist es dagegen, dass beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge sind.
Wechselmodell und Unterhalt
Auch wenn der Umgang im Wechselmodell geregelt ist, sind beide Eltern anteilig zum Unterhalt verpflichtet. Zum der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmenden Unterhaltsbedarf werden die Mehrkosten gerechnet, welche sich aus dem Wechselmodell ergeben, etwa Doppelanschaffungen und Fahrtkosten. Dieser Bedarf wird schließlich im Verhältnis der Höhe des jeweiligen Nettoeinkommens zwischen den Eltern aufgeteilt. Wer mehr verdient, zahlt also mehr.