Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht, über den Wohnort eines Kindes dauerhaft oder vorübergehend zu bestimmen. Es ist in § 1631 Abs.1 BGB gesetzlich geregelt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge. Typischerweise betrifft das Aufenthaltsbestimmungsrecht den Wohnort des Kindes, was vor allem bei getrenntlebenden Eltern und Umzügen relevant wird. Zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört aber auch die […]weiterlesen