Immer wieder bearbeiten wir in unserer Kanzlei Bußgeldverfahren, in denen sich die Mandanten eine vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung nicht erklären können. Für die Betroffenen steht oft ein Fahrverbot im Raum, welches als unzumutbare Freiheitseinschränkung empfunden wird. Oberstes Verteidigungsziel unserer Kanzlei ist daher die Vermeidung des Fahrverbots.
Rechtliche Problematik
Gegen die Ergebnisse aus Geschwindigkeitsmessungen vorzugehen, gestaltet sich immer wieder als äußerst schwierig. Die Gerichte sind nicht gehalten diese auf Fehler zu überprüfen, sondern dürfen bei sogenannten standardisierten Messverfahren eine Richtigkeit und Genauigkeit der Messung vermuten. Um das Gericht von dieser Vermutung abzubringen, genügt die bloße Behauptung einer fehlerhaften Messung leider nicht. Solchen pauschalen Behauptungen muss das Gericht trotz seiner Ermittlungspflicht nicht nachgehen.
Doch wie lässt sich durch eine effektive Verteidigung bewerkstelligen, dass das Gericht die Messung auf Fehler überprüft, um so eine vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung zu widerlegen?
Möglichkeiten eines Strafverteidigers – Einspruch und Sachverständigengutachten
Ein Strafverteidiger kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und umfassende Akteneinsicht zum Messvorgang beantragen. Sodann überprüft er die Akte auf etwaige Messfehler. Hierzu kann er sich auch eines privaten Sachverständigen bedienen. Diese sind speziell auf die einzelnen Messmethoden geschult und können in einem Gutachten alle in Betracht kommenden Fehler auflisten. In den Gutachten tun sich nach unserer Erfahrung immer wieder erstaunliche Dinge auf: So können Messabstände nicht richtig eingehalten oder sogar die Messbeamten nicht ausreichend geschult worden sein. All das kann zu dem Ergebnis führen, dass die Messung zu verwerfen ist.
Durch den Einspruch im Bußgeldverfahren kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung. Dort wird sich der Rechtsanwalt des Sachverständigengutachtens bedienen und es mit einem Beweisantrag in die Verhandlung einführen. Einer Verwertung der Messergebnisse aus dem angeblich standardisierten Messverfahren wird er außerdem widersprechen. Einen Geschwindigkeitsverstoß wird der erkennende Richter im Rahmen seiner Beweiswürdigung nun schwer nachweisen können, weshalb ein Freispruch mit Wegfall des Fahrverbots folgen kann.
Oftmals gelingt es einem Strafverteidiger auch schon im Vorfeld mit einem Antrag eine Verfahrenseinstellung zu bewirken, indem er auf die bevorstehenden Beweisschwierigkeiten hinweist. So kann den Betroffenen eine belastende Verhandlung erspart werden und der Führerschein ist ebenfalls gerettet.
Zusammenfassung
Wir empfehlen bei Bußgeldbescheiden mit Fahrverbot eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt, um schnellstmöglich die richtigen Weichen zu stellen. So kann gezielt auf die Vermeidung des Fahrverbots hingearbeitet werden. Gerne können Sie sich in einer kostenlosen Erstberatung zu den Erfolgsaussichten und Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall beraten lassen. Melden Sie sich hierfür einfach in unserer Kanzlei.