Arbeitnehmer erhält Kündigung per Post - Arbeitsrecht Düsseldorf

Sie haben eine Kündigung bekommen? Sie wollen dagegen klagen & eine Abfindung?

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Sie wollen wissen, ob Sie dagegen etwas unternehmen können? Ich prüfe Ihre Kündigung, kläre Möglichkeiten für eine Abfindung und erhebe für Sie Kündigungsschutzklage!

Ihnen wurde Ihr Arbeitsvertrag (fristlos) gekündigt? Sie wollen sich gegen diese Kündigung wehren? Ich unterstütze Sie gerne!

Wenn der Arbeitgeber kündigt – ob als fristlose Kündigung oder als „ordentliche Kündigung“ – ist das oft ein Schock. Aber nicht jede Arbeitgeber-Kündigung ist wirksam! So kann eine notwendige Abmahnung oder ein Kündigungsgrund fehlen. Aber auch formelle Fehler können eine Kündigung unwirksam machen. Dann besteht Ihr Arbeitsvertrag weiter!

Wichtig ist aber, nach einer Kündigung schnell aktiv zu werden. Denn eine Klage gegen die Kündigung kann man vor dem Arbeitsgericht nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben!

Melden Sie sich also direkt bei mir, wenn Sie gerade eine Kündigung bekommen haben!

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Kündigung und erhebe vor dem Arbeitsgericht fristgerecht für Sie eine Kündigungsschutzklage! Außerdem verhandle ich für Sie – wenn möglich – einen Aufhebungsvertrag inkl. einer angemessenen Abfindung.

So unterstütze ich Sie! Ich

  • prüfe, ob eine Abmahnung vor der Kündigung notwendig war
  • prüfe, ob eine Abmahnung korrekt ausgesprochen wurde
  • kläre, ob ein Kündigungsgrund vorlag (personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung)
  • kläre, ob ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorlag
  • prüfe, ob die Kündigung alle formellen Anforderungen erfüllt
  • verhandle einen Aufhebungsvertrag ggf. inkl. angemessener Abfindung
  • prüfe die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage
  • vertrete Sie in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber
  • erhebe fristgerecht Klage
  • vertrete Sie in Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht / Landesarbeitsgericht

Ansprechpartner

Dr. Alexander Pleh
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Kontaktieren Sie uns unverbindlich

Was ich für Sie tun möchte

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie kontaktieren mich – per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular und schildern mir Ihre persönliche Situation – ich schätze sie kurz ein - insoweit entstehen keine Kosten. Sie können mich als Ihren Rechtsanwalt direkt nach der Ersteinschätzung beauftragen – eine kostenpflichtige Erstberatung ist aber kein Muss!

Erstberatung

In einer Erstberatung informiere ich Sie sehr gründlich über Möglichkeiten und kann Ihnen empfehlen, was zu tun ist. Für die Beratung fallen definitiv nicht mehr als 226,10 € an Kosten an. Haben Sie diese kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch genommen? Die Kosten dafür werden später auf die Kosten im Mandat angerechnet, wenn Sie uns weiter beauftragen!

Mandat

Sie haben den Eindruck, dass ich der richtige Rechtsanwalt für Sie bin? Damit ich Sie als Rechtsanwalt vertreten kann, unterzeichnen wir eine Mandatsvereinbarung. Über die Kosten für meine Tätigkeit kläre ich Sie natürlich vorher auf!

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Zuverlässigkeit

Wir kümmern uns immer zuverlässig um die Lösung Ihres Rechtsproblems!

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Professionalität

Wir setzen in jedem Fall unser umfassendes Wissen und unsere Erfahrung für Sie ein!

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Transparenz

Wir erklären Ihnen, was wir tun, bevor wir es tun und klären über mögliche Kosten auf!

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