Verkehrsrecht Anwalt Düseldorf

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Unfallabwicklung / Unfallregulierung, Bußgeld, Fahrverbot, Verkehrsstrfrecht, KFZ-(Ver-)kauf

Verkehrsrecht ist nicht gleich Verkehrsrecht.

Ob

  • nach einem Unfall,
  • wenn man zu schnell oder mit zu wenig Abstand geblitzt wurde,
  • ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug droht oder ob
  • ein Strafverfahren wegen einer Verkehrsstraftat (z.B. Unfallflucht) eingeleitet wurde,

all das fällt in den Bereich „Verkehrsrecht“.

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in einer solchen oder einer vergleichbaren Situation, sind wir gerne für Sie da: Wir sind auch kurzfristig persönlich erreichbar, kümmern uns persönlich um Ihren Fall und sorgen dafür, dass Ihr Fall für Sie den bestmöglichen Ausgang nimmt. Ihr Anliegen wird von einem festen Ansprechpartner bearbeitet, mit dem Sie jederzeit in Kontakt treten können!

Nach einem Verkehrsunfall ist der Schreck oft groß. Dennoch muss man sich bald auch um Rechtliches kümmern: mit dem Unfallgegner, dessen Versicherung und der eigenen Versicherung. Und nicht zuletzt schalten sich häufig Polizei und Staatsanwaltschaft ein, z.B. wenn beim Unfall Personen verletzt wurden.

Vor allem wenn mehrere Personen und/oder Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind, ist die Unfallregulierung bzw. Unfallabwicklung oft kompliziert. Es gilt verschiedene Ansprüche zu klären. In einem ersten Schritt, ob und welche Ansprüche Sie und die Unfallgegner haben. In einem zweiten Schritt geht es dann darum, den Umfang des Anspruchs, also z.B. die Höhe von Schadensersatzansprüchen (Sachschaden an Fahrzeugen, Personenschaden oder Folgeschäden) oder Schmerzensgeldansprüchen zu klären und die Ansprüche auch effektiv durchzusetzen. Denn gerade hier entsteht häufig Streit, der vor Gericht endet, weil Versicherungen versuchen, Ansprüche „kleinzurechnen“, und Schäden nicht in vollem Umfang erstatten.

Deshalb

  • prüfen wir Ihre Ansprüche nach einem Unfall
  • übernehmen wir die außergerichtliche Kommunikation mit Versicherungen, Rechtsanwälten etc.
  • machen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und seiner Versicherung außergerichtlich geltend und
  • setzen bei Bedarf Ihre Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche etc. in vollem Umfang vor Gericht durch.

Sollte nach einem Unfall außerdem ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung oder wegen Alkohol am Steuer, unterstützt Sie unser Rechtsanwalt für Strafrecht auch in diesem Verfahren.

Sie hatten einen Unfall und benötigen nun Hilfe von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Köln? Sie erreichen uns telefonisch unter 0211 / 868 060 90 bzw. per E‑Mail an !

Sie sind zu schnell gefahren und geblitzt worden? Oder haben Sie den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug z.B. auf der Autobahn nicht eingehalten (sog. Abstandsunterschreitung) und wurden geblitzt?

Solche und andere Verstöße gegen das Verkehrsrecht werden als Ordnungswidrigkeit (umgangssprachlich „OWi“) verfolgt. Die Folge: ein Bußgeld droht, das je nach Schwere der OWi unterschiedlich hoch ausfallen kann. Grundsätzlich sind die Bußgelder für Verkehrsverstöße in einem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt. Da die Behörden aber Ermessensentscheidungen treffen können, sind z.B. bei Voreintragungen auch Erhöhungen der Regelbußen möglich. Häufig bewegen sich Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten jedoch im Bereich zwischen 80 und 500 Euro. Außerdem kann die Verkehrsbehörde ein zeitlich befristetes Fahrverbot verhängen.

Häufige Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht sind

  • Verletzung von Tempolimits
  • Missachtung einer roten Ampel (Rotlichtverstoß)
  • Abstandunterschreitungen
  • „Handy am Steuer“
  • Stopp-Schild überfahren
  • Fahren ohne Sicherheitsgurt (Verletzung der Anschnallpflicht)

Hier lohnt es sich oftmals gegen den Ordnungswidrigkeiten-Bescheid vorzugehen, um hohe Geldbußen oder Fahrverbote zu verhindern.

Außerdem drohen bei bestimmten Verkehrsverstößen sog. „Punkte in Flensburg“, also eine Eintragung in das Fahreignungsregister. Diese Punkte werden rechtlich zum Problem, wenn es zu viele werden. Ab 8 Punkten in Flensburg entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis und zieht nicht nur den Führerschein ein. Die Fahrerlaubnis muss man dann nach einer zeitlichen Sperre von meist 6 Monaten und nach erfolgreichem Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ganz neu beantragen.

Wollen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erheben, unterstützen wir Sie gerne: Wir klären die Erfolgsaussichten und vertreten Sie im behördlichen wie im gerichtlichen Verfahren. Unsere Vergütung übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung, wenn diese den Bereich „Verkehrsrecht“ umfasst.

Sie brauchen anwaltliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit? Sie erreichen uns unter 0211 / 868 060 90 oder per E‑Mail an

Wer sich im Verkehr nicht nur ordnungswidrig, sondern grob rechtswidrig verhält, muss damit rechnen, dass wegen einer Straftat bzw. Verkehrsstraftat ein Strafverfahren drohen kann.

Der Katalog der Straftaten im Verkehrsrecht ist vielfältig – das Verkehrsstrafrecht stellt sehr Unterschiedliches unter Strafe. So sind Straftaten im bzw. im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr u.a.

Steht eine Verkehrsstraftat im Raum, drohen dann nicht nur ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot: je nach Art und Schwere des Tatvorwurfs kann das Gericht im Verkehrsstrafrecht im Falle einer Verurteilung Geldstrafen, aber auch Freiheitsstrafen aussprechen. Neben diesen Strafen ist es auch und gerade im Verkehrsstrafrecht außerdem durchaus möglich, dass ein Fehltritt Folgen für die Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein hat: auch zusätzlich zu Geld- und Freiheitsstrafen kann das Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB oder ein Fahrverbot nach § 44 StGB anordnen.

Gegen Sie wurde ein Strafverfahren wegen einer Verkehrsstraftat eröffnet und Sie benötigen nun Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Köln? Rufen Sie uns gerne an unter 0211 / 868 060 90 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an

Nicht selten kommt es vor, dass man ein Fahrzeug – ob Pkw, Lkw oder Motorrad – einigermaßen kurzfristig verkaufen und/oder dass man kurzfristig ein neues Fahrzeug kaufen will. Kauf und Verkauf gehen dabei meist zunächst unkompliziert vonstatten, in der Regel kommen Standard-Kaufverträge zur Anwendung.

Zu rechtlichen Differenzen und Auseinandersetzungen kommt es häufig später – meist, wenn sich das Fahrzeug als mangelhaft herausstellt. Die Rechte und Ansprüche im Fall eines mangelhaften Fahrzeugs sind dann nicht nur vertraglich geregelt. Käufer und Verkäufer haben auch gesetzliche Ansprüche, wenn der Vertrag hierzu wenig oder gar nichts regelt.

So sind gängige gesetzliche Gewährleistungsrechte im Falle eines mangelhaften Fahrzeugs z.B.

  • Kaufpreis-Minderung
  • Nachbesserung / Reparatur
  • Umtausch des Fahrzeugs
  • Rücktritt vom Vertrag oder
  • Anfechtung und Rückabwicklung des Kaufvertrages z.B. wegen arglistiger Täuschung.

Haben Sie ein mangelhaftes neues oder gebrauchtes Fahrzeug gekauft oder haben Sie ein Fahrzeug verkauft, das (vermeintlich) mangelhaft ist, unterstützen wir Sie gerne. Wir

  • prüfen Ihre Ansprüche
  • übernehmen die außergerichtliche Kommunikation mit der Gegenseite
  • machen Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend und

setzen bei Bedarf Ihre Ansprüche vor Gericht durch bzw. wehren unberechtigte Ansprüche effizient ab.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt, der Ihnen im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit rund um das Thema Auto-Kauf zur Seite steht? Rufen Sie uns gerne an unter 0211 / 868 060 90 oder schreiben Sie uns eine E‑Mail an

Ansprechpartner

Dr. Alexander Pleh
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Familienrecht

Porträtfoto Rechtsanwalt Timocin Can

Timocin Can
Rechtsanwalt

0211 / 868 060 90 info@dp-recht.de

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