Geldscheine wechseln den Besitzer - bildlich für Pflichtteil im Erbrecht

Ich helfe Ihnen, Ihren Pflichtteil zu bekommen

Sie wurden enterbt? Ich prüfe Ihren Pflichtteilsanspruch und setze ihn zuverlässig für Sie durch!

Die Gründe, warum z.B. Eltern ihre Kinder enterben, sind sehr unterschiedlich: ein Lebenswandel, den die Eltern nicht unterstützen – eine Partnerschaft, die die Eltern missbilligen, oder ein vermeintliches Fehlverhalten, das zu einem unüberbrückbaren Streit geführt hat, etc.

Wer enterbt wurde, geht allerdings nicht leer aus! Denn gesetzlichen Erben (z.B. Kindern) steht der sog. Pflichtteil zu. Der beträgt immer 50 % von dem, was Ihnen als gesetzlichem Erben von der Erbschaft zustehen würde.

Wollen Sie den Pflichtteil durchsetzen? Dann unterstütze ich Sie dabei.

Der Pflichtteil ist ein Anspruch. Diesen Anspruch hat man, wenn man als gesetzlicher Erbe einer Person (z.B. Kind oder Ehegatte) von dieser Person enterbt wurde. In dieser Situation ist man dann nicht Erbe und damit nicht Teil der Erbengemeinschaft.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch in Geld. Er beläuft sich laut Gesetz auf 50 % des Wertes, den der gesetzliche Erbanteil gehabt hätte. Insofern kann es hier tatsächlich um viel gehen!

Beispiel: Hätten Sie als Erbe Vermögen im Wert von 20.000 Euro geerbt, beträgt Ihr Pflichtteilsanspruch nach einer Enterbung immerhin 10.000 Euro!

Den Pflichtteilsanspruch kann und muss man gegenüber den Erben bzw. der Erbengemeinschaft außergerichtlich und notfalls vor Gericht einfordern. Denn die Erben werden diesen Anspruch kaum freiwillig erfüllen!

Wurden Sie enterbt und wollen nun den Pflichtteil bekommen? Die Erben bzw. die Erbengemeinschaft stellt sich aber quer und will Sie nicht ausbezahlen? Als Rechtsanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihren Pflichtteil zu bekommen – außergerichtlich und vor Gericht!

So unterstütze ich Sie - ich

  • prüfe die Wirksamkeit der Enterbung
  • fechte ggf. ein unwirksames Testament an, mit dem Sie enterbt wurden
  • prüfe Ihren Pflichtteilsanspruch bei Enterbung
  • verlange Auskunft über den Wert der Erbschaft
  • berechne Ihren Pflichtteilsanspruch
  • verhandle mit den Erben außergerichtlich über Ihren Pflichtteil
  • klage den Pflichtteilsanspruch bei Gericht für Sie ein
  • betreibe notfalls die Zwangsvollstreckung gegen die Erben

Ansprechpartner

Dr. Alexander Pleh
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

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So läuft eine Beratung ab:

Der erste Kontakt

Sie nehmen Kontakt mit uns auf – per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. Sie schildern unseren Mitarbeitern Ihre persönliche Situation – wir melden uns so schnell wie möglich und entscheiden gemeinsam, ob bereits ein Termin mit mir vereinbart wird oder zunächst ein Rückruf gewünscht ist. Diese erste Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Sie können mich als Ihren Rechtsanwalt auch direkt im Erstkontakt beauftragen, während eine kostenpflichtige Erstberatung kein Muss ist!

Erstberatung

Sie möchten zunächst ausführlich informiert werden, ehe Sie mich beauftragen? Kommt es zu umfangreicherer Beratung, teile ich Ihnen vorher die Kosten mit – mehr als 226,10 € inkl. MwSt. entstehen hierfür aber nicht. Nach dieser Erstberatung haben Sie einen verlässlichen Überblick über die Rechtslage und wissen, was am besten zu tun ist. Haben Sie eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch genommen? Die Kosten dafür werden später auf die Kosten im Mandat angerechnet!

Mandat

Sie haben den Eindruck, dass ich der richtige Rechtsanwalt für Sie bin? Damit ich Sie als Rechtsanwalt vertreten kann, unterzeichnen wir eine Mandatsvereinbarung. Über die Kosten für meine Tätigkeit kläre ich Sie natürlich vorher auf!

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Sie wurden enterbt? Ich prüfe Ihren Pflichtteilsanspruch und setze ihn zuverlässig für Sie durch!