Eine Trennung bzw. Scheidung im Streit führt häufig dazu, dass Vater oder Mutter Ihr(e) Kind(er) nur selten sehen dürfen. Auch wenn ein Kind nicht aus einer Beziehung stammt, verweigert die Mutter dem leiblichen Vater nicht selten den Umgang mit dem Kind. Wenn Sie das Umgangsrecht mit Ihrem Kind durchsetzen wollen, bin ich der richtige Anwalt für Sie.
Das Umgangsrecht ist das Recht, Zeit mit dem eigenen Kind zu verbringen – ob als Vater oder als Mutter. Dieses Recht ist dabei grundsätzlich unabhängig vom Sorgerecht. Das bedeutet: auch wer nicht das Sorgerecht für ein Kind oder eigene Kinder hat, hat in aller Regel das Recht, sein Kind bzw. seine Kinder zu sehen und Zeit mit ihm/ihnen zu verbringen.
Solange es dem Kind nicht schadet – also das Kindeswohl nicht gefährdet ist –, gilt das auch, wenn der andere Elternteil den Umgang unterbinden will. Das Recht auf Umgang kann man deshalb grundsätzlich auch gegen den Willen des anderen Elternteils z.B. vor Gericht durchsetzen.
Als Fachanwalt für Familienrecht und Vater von zwei Töchtern helfe ich Ihnen dabei, dass Sie mit Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern (regelmäßig) Zeit verbringen können.
So unterstütze ich Sie - ich
- erkläre Ihnen, was das Umgangsrecht genau bedeutet
- kläre Einzelfragen z.B. zu Urlaub oder Umzug in eine andere Stadt
- prüfe, ob es sinnvoll ist, zunächst nicht das Familiengericht einzuschalten
- erkläre Ihnen verschiedene Umgangsvarianten (z.B. begleiteten Umgang, Umgangsannäherung)
- prüfe Ihre Erfolgsaussichten, das Umgangsrecht vor Gericht durchzusetzen
- kläre Sie auf, wie ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung des Umgangsrechts abläuft
Ansprechpartner

Alexander Pleh
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
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Sie dürfen Ihr Kind nicht (regelmäßig) sehen, z.B. nach einer Trennung oder Scheidung? Das wollen Sie unbedingt und schnell ändern? Dabei helfe ich Ihnen – außergerichtlich und vor Gericht.