Aktuelles – News und Urteile

Die von uns bearbeiteten Rechtsgebiete, insbesondere das Familienrecht, unterliegen einen stetem Wandel. Gesetze ändern sich, die Rechtsprechung passt sich dem Wandel der Zeit an. Wir beobachten Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, um Ihre Anliegen stets am Puls der Zeit bearbeiten zu können. Wir bilden Ihnen hier regelmäßig aktuelle Neuerungen ab.

1. Änderung in der Gesetzgebung 

Gerade in den Bereichen Unterhalt und Zugewinn hat es seit der Familienrechtsreform im Jahr 2009 eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen gegeben, die sich teilweise selbst überholt haben. Die Gerichte beschäftigen sich mit Fragen dazu, was Einkommen im Sinne des Unterhaltsrechts ist und welche Positionen hiervon abgezogen werden dürfen. Die Änderungen im Bereich des Unterhalts haben die Rechte der unverheirateten Mütter gestärkt. Zudem wurden klargestellt, dass minderjährige Kinder allen anderen Unterhaltsberechtigten im Rang vorgehen. Verdient der Unterhaltspflichtige also nicht genug Geld, werden erst die minderjährigen Kinder bedient, erst dann z.B. die Exfrau. Dies zeigt, wie wichtig es ist, Gesetzesänderungen im Auge zu halten – auch wenn es sich hier um eine große Reform handelte und auch kleinere Gesetzesänderungen wichtig sind und von uns im Auge behalten werden. Mehr Informationen zum Unterhalt finden Sie hier sowie in der Düsseldorfer Tabelle.

2. Änderungen in der Rechtsprechung zum Familienrecht

Ein prominentes Beispiel dafür, wie wichtig es ist die Rechtsprechung zum Familienrecht im Auge zu behalten ist das Wechselmodell. Was früher noch die absolute Ausnahme war, wird immer mehr zum Standard. Im Jahre 2017 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass dies nicht nur eine Frage des Sorgerechts, sondern auch der Umgangs sein kann.  Automatisch, so der BGH, soll das Wechselmodell nicht angeordnet werden. Doch wenn die Eltern kooperations- und kommunikationsfähig sind und das Wechselmodell auch ansonsten nicht dem Kindeswohl entgegensteht, ist es auf Antrag gerichtlich anzuordnen.

Es ist davon auszugehen, dass zum Wechselmodell – wie auch zu vielen anderen familienrechtlichen Themen – noch sehr viel Rechtsprechung erfolgt. Diese behalten wir für Sie im Blick und klären Sie zu den jeweiligen Themen in der Beratung gerne auf. Wenn Sie zu bestimmten Fragestellungen gerne mehr wissen möchten, etwa wie die Gerichte dazu entscheiden, sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam können wir auch für Sie die bestmögliche Lösung erarbeiten.

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