Verstirbt eine Person bilden alle Erben dieser Person automatisch eine Erbengemeinschaft: jeder Erbe erhält entsprechend seiner Erbquote seinen Anteil am Vermögen des Erblassers. Das gesamte Erbe bzw. alle Vermögensgegenstände gehören allen Erben zusammen – die Erben in der Erbengemeinschaft müssen deshalb alle Entscheidungen grundsätzlich gemeinsam treffen.
Rechtlich und persönlich ist das oft eine schwierige Situation, vor allem wenn die Erben keinen Kontakt miteinander haben oder im Streit miteinander leben. Aber auch wenn ein Erbe finanziell auf seinen Erbteil angewiesen ist und ausbezahlt werden will, ist das für eine Erbengemeinschaft eine Herausforderung: Kann man ausbezahlen und die Erbengemeinschaft erhalten oder muss man die Gemeinschaft auflösen?
Sie haben Fragen zur Auflösung einer Erbengemeinschaft? Sie benötigen Unterstützung bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, z.B. wenn es um den Vertrag für einer Auseinandersetzung geht? Sie benötigen einen Rechtsanwalt, der Sie bei einer streitigen Auseinandersetzung in einer Erbteilungsklage vertritt?
Als Rechtsanwälte für Erbrecht beraten und unterstützen wir Sie gerne!
Ihre Ansprechpartner im Erbrecht: Dr. Alexander Pleh und Otto Weidenkeller in Düsseldorf, Christoph Schleusener in unserer Hamburger Zweigstelle.