Geteiltes Haus aus Holzpuzzle - bildlich für Erbstreitigkeiten und Erbauseinandersetzungen

Erbengemeinschaft auflösen? Ich unterstütze Sie!

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft, die aufgelöst werden soll? Gibt es andere Probleme in der Gemeinschaft? Ich unterstütze Sie dabei!

Erbengemeinschaften sind eine rechtliche Gemeinschaft nach einem Erbfall: alle Erben eines Verstorbenen bilden automatisch diese rechtliche „Zwangsgemeinschaft“. Einige Erbengemeinschaften sind klein und funktionieren gut – hier ist eine Auflösung nicht unbedingt notwendig. Vor allem aber, wenn es Uneinigkeit oder sogar Streit zwischen den Erben gibt, ist es oft sinnvoll bzw. notwendig, die Erbengemeinschaft aufzulösen oder auf eine rechtlich sinnvolle einvernehmliche Einigung hinzuarbeiten.

Wollen Sie eine Erbengemeinschaft auflösen und auseinandersetzen? Ich unterstütze Sie als Anwalt für Erbrecht gerne dabei!

Verstirbt eine Person bilden alle Erben dieser Person automatisch eine Erbengemeinschaft: jeder Erbe erhält entsprechend seiner Erbquote seinen Anteil am Vermögen des Erblassers. Das gesamte Erbe bzw. alle Vermögensgegenstände gehören allen Erben zusammen – die Erben in der Erbengemeinschaft müssen deshalb alle Entscheidungen grundsätzlich gemeinsam treffen.

Rechtlich und persönlich ist das oft eine schwierige Situation, vor allem wenn die Erben keinen Kontakt miteinander haben oder im Streit miteinander leben. Aber auch wenn ein Erbe finanziell auf seinen Erbteil angewiesen ist und ausbezahlt werden will, ist das für eine Erbengemeinschaft eine Herausforderung: Kann man ausbezahlen und die Erbengemeinschaft erhalten oder muss man die Gemeinschaft auflösen?

Sie haben Fragen zur Auflösung einer Erbengemeinschaft? Sie benötigen Unterstützung bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, z.B. wenn es um den Vertrag für einer Auseinandersetzung geht? Sie benötigen einen Rechtsanwalt, der Sie bei einer streitigen Auseinandersetzung in einer Erbteilungsklage vertritt?

Als Rechtsanwalt für Erbrecht berate und unterstütze ich Sie gerne!

So unterstütze ich Sie - ich

  • erläutere Ihnen das Thema Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • kläre Sie über Kosten der Auseinandersetzung auf
  • (er)kläre die Möglichkeiten der Auflösung einer Erbengemeinschaft, z.B.
    • Ausscheiden eines Erben
    • einvernehmliche Auseinandersetzung mit Auseinandersetzungsvertrag
    • die Erbanteilsübertragung
  • erstelle eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung / einen Auseinandersetzungsvertrag
  • vertrete Sie in einer streitigen Auseinandersetzung und erhebe wenn notwendig Klage
  • prüfe die Möglichkeiten einer Teilungsversteigerung und beantrage diese auf Wunsche für Sie

Ansprechpartner

Dr. Alexander Pleh
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

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So läuft eine Beratung ab:

Der erste Kontakt

Sie nehmen Kontakt mit uns auf – per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. Sie schildern unseren Mitarbeitern Ihre persönliche Situation – wir melden uns so schnell wie möglich und entscheiden gemeinsam, ob bereits ein Termin mit mir vereinbart wird oder zunächst ein Rückruf gewünscht ist. Diese erste Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Natürlich können Sie mich als Ihren Rechtsanwalt auch direkt im Erstkontakt beauftragen, während eine kostenpflichtige Erstberatung kein Muss ist!

Erstberatung

Sie möchten zunächst ausführlich informiert werden, ehe Sie mich beauftragen? Kommt es zu umfangreicherer Beratung, teile ich Ihnen vorher die Kosten mit – mehr als 226,10 € inkl. MwSt. entstehen hierfür aber nicht. Nach dieser Erstberatung haben Sie einen verlässlichen Überblick über die Rechtslage und wissen, was am besten zu tun ist. Haben Sie eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch genommen? Die Kosten dafür werden später auf die Kosten im Mandat angerechnet!

Mandat

Sie haben den Eindruck, dass ich der richtige Rechtsanwalt für Sie bin? Damit ich Sie als Rechtsanwalt vertreten kann, unterzeichnen wir eine Mandatsvereinbarung. Über die Kosten für meine Tätigkeit kläre ich Sie natürlich vorher auf!

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