Erbrecht ist Bundesrecht, Erbfälle sind es nicht. Wo der Nachlass liegt, wer die Erben sind und was zum Vermögen gehört, bestimmt den Gang der Auseinandersetzung stärker als jeder Paragraf. Auf dieser Seite beantworten wir die Fragen, mit denen Mandanten aus Hamburg zu uns kommen.
Pflichtteil durchsetzen und abwehren
Wer enterbt wurde, ist nicht rechtlos. Abkömmlingen, dem Ehegatten und unter Umständen den Eltern steht der Pflichtteil zu, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch gegen die Erben (§ 2303 BGB). Die eigentliche Arbeit beginnt mit der Auskunft. Die Erben schulden nach § 2314 BGB ein geordnetes Nachlassverzeichnis, auf Verlangen als notarielles Verzeichnis, und der Pflichtteilsberechtigte kann eine sachverständige Ermittlung des Wertes verlangen. Das ist bei Hamburger Nachlässen der entscheidende Punkt, denn gestritten wird hier selten über die Quote und fast immer über den Wert eines Hauses, eines Gesellschaftsanteils oder eines Depots.
Hinzu kommt die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden dem Nachlass anteilig hinzugerechnet, je jünger die Schenkung, desto stärker. Bei Schenkungen unter Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe. Hat sich der Schenker einen Nießbrauch vorbehalten, läuft sie nach der Rechtsprechung häufig gar nicht erst an. Gerade bei Immobilien, die zu Lebzeiten übertragen wurden, entscheidet diese Frage über die eigentlichen Beträge. Der Pflichtteilsanspruch verjährt regelmäßig in drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung (§§ 195, 199 BGB).
Erbengemeinschaft auseinandersetzen
Mehrere Erben bilden kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Niemand hat sie gewählt, keiner kann allein über Nachlassgegenstände verfügen, und jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Der beste Weg hinaus ist fast immer die einvernehmliche Auseinandersetzung durch Vertrag. Daneben kann ein Erbe seinen Anteil verkaufen, auch an Dritte, wobei den Miterben ein Vorkaufsrecht zusteht (§ 2034 BGB). Er kann gegen Abfindung aus der Gemeinschaft ausscheiden. Und bei Immobilien bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, die wirtschaftlich selten das beste Ergebnis bringt, als Druckmittel aber wirkt.
Aus vielen Auseinandersetzungen wissen wir, dass festgefahrene Erbengemeinschaften selten an Rechtsfragen scheitern. Sie scheitern daran, dass nie sauber geklärt wurde, wer behalten, wer verkaufen und wer ausgezahlt werden will. Mit dieser Klärung beginnen wir. Der juristische Weg danach ist meist kurz.
Testament und Nachlassgestaltung
Die gesetzliche Erbfolge passt auf den Normalfall. Auf ein vermietetes Mehrfamilienhaus, das an drei Kinder mit unterschiedlichen Vorstellungen fällt, passt sie nicht. Auf einen Gesellschaftsanteil, dessen Nachfolgeklausel etwas anderes vorsieht als das Testament, ebenfalls nicht. Das verbreitete Berliner Testament löst im ersten Erbfall Pflichtteilsansprüche der Kinder aus und verschenkt im zweiten die Freibeträge. Und in Patchwork-Familien bedenkt das Gesetz regelmäßig Menschen, die der Erblasser nicht bedenken wollte.
Gute Gestaltung beginnt deshalb nicht beim Formulieren, sondern beim Rechnen. Wer soll was erhalten, was ist es wert, welche Pflichtteile und welche Erbschaftsteuer löst das aus. Die Freibeträge von 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro je Kind (§ 16 ErbStG) lassen sich durch Übertragungen zu Lebzeiten alle zehn Jahre erneut nutzen. Das selbst genutzte Familienheim kann unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG steuerfrei übergehen. Wer zu Lebzeiten überträgt, senkt Pflichtteilsansprüche und Steuerlast, gibt aber Kontrolle ab. Nießbrauch und vertragliche Rückforderungsrechte verbinden beides.
Unternehmensnachfolge
Für Inhaber und Gesellschafter gilt eine unbequeme Regel: Der Gesellschaftsvertrag geht dem Testament vor. Nachfolgeklauseln, Abfindungsregeln und Zustimmungsvorbehalte entscheiden, ob ein Anteil überhaupt vererblich ist und zu welchem Wert. Wer seine Nachfolge ordnen will, muss beide Dokumente zusammen lesen und häufig beide ändern. Dazu gehört die steuerliche Seite. Betriebsvermögen kann nach §§ 13a, 13b ErbStG weitgehend verschont übergehen, allerdings nur bei Einhaltung von Voraussetzungen und Fristen, die Planung verlangen.
Immobilien im Nachlass
In den meisten Nachlässen, die wir in Hamburg begleiten, ist die Immobilie der größte Posten und zugleich der häufigste Streitpunkt. Maßgeblich ist der Verkehrswert am Todestag, nicht der Bodenrichtwert und nicht das Bauchgefühl der Beteiligten. Bei vermieteten Objekten führt die Wahl des Bewertungsverfahrens zu erheblichen Unterschieden, für den Pflichtteil ebenso wie für die Erbschaftsteuer. Ob ein Miterbe das Objekt gegen Ausgleichszahlung übernimmt, die Gemeinschaft verkauft oder vermietet, hat jeweils eigene rechtliche und steuerliche Folgen. Der Erwerb durch Miterben im Zuge der Auseinandersetzung bleibt dabei nach § 3 Nr. 3 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Einigt sich niemand, steht die Teilungsversteigerung im Raum, und mit ihr ein Erlös, der typischerweise unter dem Marktwert liegt. Wer das weiß, einigt sich meist vorher.
Häufige Fragen zum Erbrecht in Hamburg
Ich wurde enterbt. Welche Rechte habe ich?
Als Kind, Ehegatte oder, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, als Elternteil steht Ihnen der Pflichtteil zu. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Der erste Schritt ist die Auskunft über den Bestand des Nachlasses nach § 2314 BGB, notfalls durch ein notarielles Verzeichnis. Beachten Sie die Verjährung von regelmäßig drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung.
Was ist mein Pflichtteil wert, wenn Immobilien im Nachlass sind?
Maßgeblich ist der Verkehrswert am Todestag. Erben neigen zu niedrigen Ansätzen. Der Pflichtteilsberechtigte kann deshalb verlangen, dass der Wert durch einen Sachverständigen ermittelt wird, und zwar auf Kosten des Nachlasses. Wurden Immobilien in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall verschenkt, kommt die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB hinzu. Bei vorbehaltenem Nießbrauch beginnt die Zehnjahresfrist nach der Rechtsprechung häufig gar nicht zu laufen.
Wir sind eine zerstrittene Erbengemeinschaft. Wie kommen wir auseinander?
Durch eine einvernehmliche Auseinandersetzung, durch den Verkauf einzelner Erbanteile, durch das Ausscheiden einzelner Erben gegen Abfindung oder, bei Immobilien als letztes Mittel, durch die Teilungsversteigerung. Welcher Weg der richtige ist, hängt weniger vom Recht ab als davon, was die Beteiligten wirklich wollen und was der Nachlass wirtschaftlich hergibt. Diese Frage klären wir zuerst.
Brauche ich einen Erbschein?
Nicht immer. Mit einem notariellen Testament und dem Eröffnungsprotokoll lassen sich die Berichtigung des Grundbuchs und die meisten Bankgeschäfte ohne Erbschein erledigen. Liegt nur ein privatschriftliches Testament vor oder gilt die gesetzliche Erbfolge, führt am Erbschein meist kein Weg vorbei. Wir bereiten den Antrag beim Nachlassgericht so vor, dass es bei einem Termin bleibt.
Sollte ich das Erbe ausschlagen?
Bei einem überschuldeten oder undurchsichtigen Nachlass kann die Ausschlagung der richtige Schritt sein. Die Frist ist kurz. Sie beträgt sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Vor der Ausschlagung prüfen wir, ob mildere Mittel genügen. Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren begrenzen Ihre Haftung auf den Nachlass, ohne dass Sie die Erbenstellung aufgeben müssen.
Was kostet die Beratung im Erbrecht?
Die Erstberatung kostet 226,10 Euro inklusive Umsatzsteuer. Danach haben Sie einen belastbaren Überblick über Ihre Rechtslage und wissen, was zu tun ist. Entsteht darüber hinaus Aufwand, besprechen wir Umfang und Kosten, bevor er entsteht.
Kann ich mein Testament selbst schreiben?
Rechtlich genügt ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament (§ 2247 BGB). In der Praxis scheitern selbstgeschriebene Testamente selten an der Form und häufig am Inhalt, an unklaren Begriffen, übersehenen Pflichtteilen, fehlenden Ersatzregelungen oder der fehlenden Abstimmung mit Gesellschaftsvertrag und Erbschaftsteuer. Je größer das Vermögen, desto teurer wird das scheinbar Gesparte. Bei Immobilien- oder Unternehmensvermögen raten wir zur gestalteten, notariell beurkundeten Lösung, die später häufig den Erbschein ersetzt.
Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Düsseldorf?
Ihr Ansprechpartner sitzt an der Palmaille und führt Ihr Mandat. Im Hintergrund arbeitet das erbrechtliche Team der Kanzlei standortübergreifend zusammen. Termine finden in Hamburg statt, auf Wunsch auch per Video.
Zum Weiterlesen
Die Grundlagen behandeln wir ausführlich auf unseren Erbrechtsseiten: im Überblick unter Erbrecht für Erben und Erbengemeinschaften, vertieft auf den Seiten zum Pflichtteil und zu Erbstreitigkeiten sowie zur Nachlassgestaltung mit Testament und Erbvertrag. Trifft die Nachfolge auf eine Scheidung, finden Sie das Zusammenspiel auf unserer Seite zur Unternehmerscheidung.