Erbstreitigkeiten und Erbaus­einander­setzungen
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Erbengemeinschaft auflösen? Wir unterstützen Sie!

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft, die aufgelöst werden soll? Gibt es andere Probleme in der Gemeinschaft? Wir unterstützen Sie dabei!

Erbengemeinschaften sind eine rechtliche Gemeinschaft nach einem Erbfall: alle Erben eines Verstorbenen bilden automatisch diese rechtliche „Zwangsgemeinschaft“. Einige Erbengemeinschaften sind klein und funktionieren gut – hier ist eine Auflösung nicht unbedingt notwendig. Vor allem aber, wenn es Uneinigkeit oder sogar Streit zwischen den Erben gibt, ist es oft sinnvoll bzw. notwendig, die Erbengemeinschaft aufzulösen oder auf eine rechtlich sinnvolle einvernehmliche Einigung hinzuarbeiten. Wollen Sie eine Erbengemeinschaft auflösen und auseinandersetzen? Wir unterstützen Sie als Anwälte für Erbrecht gerne dabei!

Verstirbt eine Person bilden alle Erben dieser Person automatisch eine Erbengemeinschaft: jeder Erbe erhält entsprechend seiner Erbquote seinen Anteil am Vermögen des Erblassers. Das gesamte Erbe bzw. alle Vermögensgegenstände gehören allen Erben zusammen – die Erben in der Erbengemeinschaft müssen deshalb alle Entscheidungen grundsätzlich gemeinsam treffen.

Rechtlich und persönlich ist das oft eine schwierige Situation, vor allem wenn die Erben keinen Kontakt miteinander haben oder im Streit miteinander leben. Aber auch wenn ein Erbe finanziell auf seinen Erbteil angewiesen ist und ausbezahlt werden will, ist das für eine Erbengemeinschaft eine Herausforderung: Kann man ausbezahlen und die Erbengemeinschaft erhalten oder muss man die Gemeinschaft auflösen?

Sie haben Fragen zur Auflösung einer Erbengemeinschaft? Sie benötigen Unterstützung bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, z.B. wenn es um den Vertrag für einer Auseinandersetzung geht? Sie benötigen einen Rechtsanwalt, der Sie bei einer streitigen Auseinandersetzung in einer Erbteilungsklage vertritt?

Als Rechtsanwälte für Erbrecht beraten und unterstützen wir Sie gerne!

Ihre Ansprechpartner im Erbrecht: Dr. Alexander Pleh und Otto Weidenkeller in Düsseldorf, Christoph Schleusener in unserer Hamburger Zweigstelle.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Einordnung Ihrer Lage
  • Kosten der Auseinandersetzung
  • Möglichkeiten der Auflösung einer Erbengemeinschaft, etwa:
    • Ausscheiden eines Erben
    • einvernehmliche Auseinandersetzung mit Auseinandersetzungsvertrag
    • die Erbanteilsübertragung
  • Erbauseinandersetzungsvereinbarung und Auseinandersetzungsvertrag
  • Vertretung in der streitigen Auseinandersetzung, notfalls Klage
  • Teilungsversteigerung: Prüfung und Antrag

So läuft eine Beratung ab:

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Der erste Kontakt

Sie nehmen Kontakt mit uns auf – per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. Sie schildern unseren Mitarbeitern Ihre persönliche Situation – wir melden uns so schnell wie möglich und entscheiden gemeinsam, ob bereits ein Termin mit uns vereinbart wird oder zunächst ein Rückruf gewünscht ist. In diesem ersten Schritt klären wir, worum es geht und wer bei uns Ihr Ansprechpartner ist.

Natürlich können Sie uns auch direkt im Erstkontakt beauftragen, während eine kostenpflichtige Erstberatung kein Muss ist!

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Erstberatung

Sie möchten zunächst ausführlich informiert werden, ehe Sie uns beauftragen? Die Erstberatung kostet 226,10 € inklusive Umsatzsteuer. Danach haben Sie einen belastbaren Überblick über Ihre Rechtslage und wissen, was zu tun ist. Entsteht darüber hinaus Aufwand, besprechen wir Umfang und Kosten, bevor er entsteht.

Haben Sie eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch genommen? Die Kosten dafür werden später auf die Kosten im Mandat angerechnet!

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Mandat

Sie haben den Eindruck, dass wir die richtigen Anwälte für Sie sind? Damit wir Sie vertreten können, unterzeichnen wir eine Mandatsvereinbarung. Über die Kosten unserer Tätigkeit klären wir Sie natürlich vorher auf!

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Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft, die aufgelöst werden soll? Gibt es andere Probleme in der Gemeinschaft?

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