Glossar

Nachehelicher Unterhalt

calendar_today | person Alexander Pleh

Nachehelicher Unterhalt – Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
Der nacheheliche Unterhalt (auch Ehegattenunterhalt genannt) regelt die finanzielle Unterstützung eines Ehepartners nach rechtskräftiger Scheidung. Als Fachanwälte für Familienrecht in Düsseldorf beraten und vertreten wir regelmäßig Mandanten zu Fragen des nachehelichen Unterhalts – sowohl bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche als auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Was ist nachehelicher Unterhalt?
Nach der Scheidung besteht grundsätzlich kein automatischer Unterhaltsanspruch mehr. Der nacheheliche Unterhalt ist jedoch in bestimmten Fällen möglich (§§ 1569 ff. BGB). Er soll verhindern, dass ein Ehepartner durch die Scheidung unzumutbar benachteiligt wird.
Die wichtigsten Unterhaltstatbestände sind:

Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB): Für den Elternteil, der ein gemeinsames Kind betreut (meist bis zum 3. Lebensjahr des Kindes)
Erwerbslosenunterhalt (§ 1573 BGB): Bei fehlender Erwerbsmöglichkeit nach der Ehe
Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB): Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den ehelichen Lebensstandard zu halten
Altersunterhalt (§ 1571 BGB): Bei Erreichen des Rentenalters
Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB): Bei Krankheit oder Gebrechen
Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB): Bei notwendiger Weiterbildung

Wie wird die Höhe des nachehelichen Unterhalts berechnet?
Die Höhe orientiert sich am ehelichen Lebensstandard. Relevant sind:

Einkommen beider Ehepartner (inkl. fiktiver Einkünfte)
Dauer der Ehe
Alter, Gesundheit und Ausbildung
Betreuung gemeinsamer Kinder
Angemessener Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Der Unterhalt beträgt in der Regel bis zu 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Pflichtigen (sog. Düsseldorfer Tabelle / Bremer Tabelle).

Dauer und Begrenzung des nachehelichen Unterhalts
Seit der Unterhaltsreform 2008 gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Der nacheheliche Unterhalt ist zeitlich begrenzt und kann herabgesetzt oder ganz entfallen, wenn:

Der Berechtigte eine angemessene Erwerbstätigkeit aufnehmen kann
Eine neue Lebenspartnerschaft eingegangen wird
Der Anspruch verwirkt wird (z. B. bei grober Unbilligkeit)

Strategische Gestaltungsmöglichkeiten
Viele Ehepaare regeln den nachehelichen Unterhalt bereits im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dies schafft Klarheit und vermeidet langwierige Gerichtsverfahren.
Das Team von DP RECH_T analysiert Ihre individuelle Situation, berechnet realistische Unterhaltsansprüche und entwickelt maßgeschneiderte Strategien – sowohl für Unterhaltsberechtigte als auch für Unterhaltspflichtige.

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