Glossar

Grundsicherung – Ansprüche & rechtliche Beratung

calendar_today | person Alexander Pleh

Was ist das?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die älteren Menschen helfen soll, ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn ihre eigene Rente oder sonstiges Einkommen nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu decken.

Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung?

Grundsätzlich können Personen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, wenn sie:

die Regelaltersgrenze erreicht haben (je nach Geburtsjahr meist 66 oder 67 Jahre),

in Deutschland wohnen, und

nicht genug Einkommen oder Vermögen haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Es gibt auch eine ähnliche Leistung für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen unter der Regelaltersgrenze.

Was wird gezahlt?

Die Grundsicherung umfasst unter anderem:

den Regelbedarf (für Nahrung, Kleidung, Strom usw.),

Kosten für Unterkunft und Heizung (also Miete etc.),

ggf. Mehrbedarfe, z. B. bei Krankheit oder Behinderung.


Wird das Vermögen angerechnet?

Ja, aber es gibt Schonvermögen – das heißt: ein kleiner Betrag (z. B. aktuell 10.000 € pro Person) darf behalten werden. Kleinere Ersparnisse oder eine bescheidene Wohnung sind meist kein Hindernis.

Müssen die Kinder zahlen?

Nein, in der Regel nicht. Seit 2020 gilt: Kinder müssen nur dann Unterhalt leisten, wenn ihr Bruttoeinkommen über 100.000 € im Jahr liegt.

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