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Einvernehmliche Scheidung ohne Folgesachen: der schnellste Weg

Sie sind sich einig und wollen nur noch geschieden werden? Dann ist die Scheidung ein klar planbares Verfahren mit wenigen Schritten, und an jedem lässt sich Zeit sparen.

Ein Antrag, ein Formular, ein Termin

Die meisten Scheidungen, die lange dauern, dauern lange wegen der Folgesachen. Wo es nichts zu streiten gibt, weil Unterhalt, Vermögen und die Fragen der Kinder geklärt sind, bleibt ein übersichtliches Verfahren: ein Antrag, ein Formular, ein Termin. Wir führen es so, dass keine Woche verschenkt wird. Sofern Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, reichen wir den Scheidungsantrag binnen 48 Stunden nach Kontaktaufnahme bei Gericht ein.

Ihre Ansprechpartner im Familienrecht: Dr. Alexander Pleh, Otto Weidenkeller und Anna Gerzer in Düsseldorf, Christoph Schleusener in unserer Hamburger Zweigstelle.

Welche Unterlagen wir benötigen

Für die Einreichung brauchen wir Ihre Heiratsurkunde im Original oder als beglaubigte Abschrift, bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung, die Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder, die Anschrift Ihres Ehepartners, Angaben zu Ihrem Einkommen für die Bestimmung des Verfahrenswertes sowie Ihre Rentenversicherungsnummer. Liegt ein Ehevertrag vor, gehört er dazu. Mehr ist es nicht, und mit diesen Unterlagen halten wir die 48 Stunden.

So läuft die einvernehmliche Scheidung ab:

1

Einreichung des Antrags

Wir reichen den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Voraussetzung ist das abgelaufene oder kurz vor Ablauf stehende Trennungsjahr.

2

Gerichtskostenvorschuss

Das Gericht fordert den Vorschuss an. Je schneller er gezahlt ist, desto schneller wird zugestellt.

3

Zustellung an den Ehepartner

Mit der Zustellung ist der Antrag rechtshängig.

4

Versorgungsausgleich: das Formular V10

Das Gericht versendet die Fragebögen zum Versorgungsausgleich (Anlage V10). Beide Eheleute machen Angaben zu ihren Rentenkonten, das Gericht holt die Auskünfte der Versorgungsträger ein. Dieser Schritt kostet erfahrungsgemäß die meiste Zeit.

5

Der Termin

In der Regel ein kurzer Termin, in dem beide Eheleute angehört werden. Mit dem Beschluss ist die Scheidung ausgesprochen.

So geht es noch schneller

An zwei Stellen lässt sich das Verfahren zusätzlich abkürzen. Die erste ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Wird er wirksam ausgeschlossen, entfällt der zeitaufwendigste Verfahrensschritt vollständig. Der Ausschluss kann notariell beurkundet werden, oder er wird im gerichtlichen Termin protokolliert, wofür beide Eheleute anwaltlich vertreten sein müssen. Ob ein Ausschluss in Ihrer Lage sinnvoll ist, besprechen wir offen, denn er hat Folgen für die Altersversorgung. Die zweite ist der Rechtsmittelverzicht im Termin: Verzichten beide Seiten nach dem Ausspruch der Scheidung auf Rechtsmittel, ist der Beschluss sofort rechtskräftig, statt erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat. Auch dafür müssen beide Eheleute anwaltlich vertreten sein. Bei kurzen Ehen von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich ohnehin nur auf Antrag statt, auch das verkürzt.

Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung

Wie lange dauert die einvernehmliche Scheidung insgesamt?

Je nach Auslastung des Gerichts und Antwortzeit der Versorgungsträger in der Regel mehrere Monate. Mit einem wirksamen Ausschluss des Versorgungsausgleichs wird es erheblich kürzer, denn dann entfällt der langsamste Schritt. Eine belastbare Einschätzung für Ihren Fall geben wir Ihnen in der Erstberatung.

Reicht ein Anwalt für uns beide?

Ein Anwalt vertritt immer nur eine Seite. Bei Einigkeit genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und den Antrag stellt, der andere stimmt der Scheidung ohne eigenen Anwalt zu. Wer die Abkürzungen nutzen will, braucht mehr: Für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Termin und für den Rechtsmittelverzicht müssen beide Eheleute anwaltlich vertreten sein, die Gegenseite gegebenenfalls nur für den Termin.

Was kostet die einvernehmliche Scheidung?

Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht aus den Einkommensverhältnissen bestimmt. Die Erstberatung kostet 226,10 Euro inklusive Umsatzsteuer, danach kennen Sie den Ablauf und die zu erwartenden Kosten. Entsteht darüber hinaus Aufwand, besprechen wir Umfang und Kosten, bevor er entsteht.

Müssen wir beide zum Termin?

In aller Regel ja, denn das Gericht hört beide Eheleute persönlich an. Der Termin ist bei einer einvernehmlichen Scheidung kurz. Ob im Einzelfall eine Teilnahme per Video in Betracht kommt, hängt vom Gericht ab und lässt sich vorab klären.

Zum Weiterlesen

Alles zur Scheidung insgesamt finden Sie auf unserer Scheidungsseite, die Einzelheiten erklärt der Ratgeber mit den Kapiteln zum Ablauf und zu den Kosten. Zum Versorgungsausgleich und seinen Gestaltungsmöglichkeiten informiert der Ratgeber Versorgungsausgleich, insbesondere das Kapitel Versorgungsausgleich begrenzen und ausschließen.

Sie sind sich mit Ihrem Ehepartner einig? Dann verlieren Sie keine Zeit. Antrag bei Gericht binnen 48 Stunden nach Kontaktaufnahme.

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