An zwei Stellen lässt sich das Verfahren zusätzlich abkürzen. Die erste ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Wird er wirksam ausgeschlossen, entfällt der zeitaufwendigste Verfahrensschritt vollständig. Der Ausschluss kann notariell beurkundet werden, oder er wird im gerichtlichen Termin protokolliert, wofür beide Eheleute anwaltlich vertreten sein müssen. Ob ein Ausschluss in Ihrer Lage sinnvoll ist, besprechen wir offen, denn er hat Folgen für die Altersversorgung. Die zweite ist der Rechtsmittelverzicht im Termin: Verzichten beide Seiten nach dem Ausspruch der Scheidung auf Rechtsmittel, ist der Beschluss sofort rechtskräftig, statt erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat. Auch dafür müssen beide Eheleute anwaltlich vertreten sein. Bei kurzen Ehen von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich ohnehin nur auf Antrag statt, auch das verkürzt.
Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung
Wie lange dauert die einvernehmliche Scheidung insgesamt?
Je nach Auslastung des Gerichts und Antwortzeit der Versorgungsträger in der Regel mehrere Monate. Mit einem wirksamen Ausschluss des Versorgungsausgleichs wird es erheblich kürzer, denn dann entfällt der langsamste Schritt. Eine belastbare Einschätzung für Ihren Fall geben wir Ihnen in der Erstberatung.
Reicht ein Anwalt für uns beide?
Ein Anwalt vertritt immer nur eine Seite. Bei Einigkeit genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und den Antrag stellt, der andere stimmt der Scheidung ohne eigenen Anwalt zu. Wer die Abkürzungen nutzen will, braucht mehr: Für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Termin und für den Rechtsmittelverzicht müssen beide Eheleute anwaltlich vertreten sein, die Gegenseite gegebenenfalls nur für den Termin.
Was kostet die einvernehmliche Scheidung?
Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht aus den Einkommensverhältnissen bestimmt. Die Erstberatung kostet 226,10 Euro inklusive Umsatzsteuer, danach kennen Sie den Ablauf und die zu erwartenden Kosten. Entsteht darüber hinaus Aufwand, besprechen wir Umfang und Kosten, bevor er entsteht.
Müssen wir beide zum Termin?
In aller Regel ja, denn das Gericht hört beide Eheleute persönlich an. Der Termin ist bei einer einvernehmlichen Scheidung kurz. Ob im Einzelfall eine Teilnahme per Video in Betracht kommt, hängt vom Gericht ab und lässt sich vorab klären.
Zum Weiterlesen
Alles zur Scheidung insgesamt finden Sie auf unserer Scheidungsseite, die Einzelheiten erklärt der Ratgeber mit den Kapiteln zum Ablauf und zu den Kosten. Zum Versorgungsausgleich und seinen Gestaltungsmöglichkeiten informiert der Ratgeber Versorgungsausgleich, insbesondere das Kapitel Versorgungsausgleich begrenzen und ausschließen.