Kosten einer Scheidung in Deutschland – Was Sie wirklich zahlen müssen
Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine wichtige Entscheidung. Viele Paare fragen sich: Was kostet eine Scheidung eigentlich? Die Antwort hängt stark vom individuellen Fall ab. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen transparent und verständlich, aus welchen Bestandteilen sich die Kosten einer Scheidung zusammensetzen und wie Sie diese beeinflussen können.
Gesetzliche Grundlagen der Scheidungskosten
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach drei wichtigen Gesetzen:
- Familienverfahrensgesetz (FamFG) – regelt das Verfahren und den Anwaltszwang
- Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) – bestimmt die Gerichtskosten
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – legt die Anwaltsgebühren fest
Der Verfahrenswert – die Basis aller Kosten
Alle Kosten (Gericht und Anwalt) berechnen sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (auch Gegenstandswert genannt). Dieser wird nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten festgelegt. Es gibt jedoch gesetzliche Grenzen: Der Wert darf nicht unter 3.000 € und nicht über 1.000.000 € liegen.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. In einer normalen Scheidung fallen in der Regel 2,0 Gerichtsgebühren an.
Wichtig: Die Gerichtsgebühren zahlt zunächst immer derjenige, der den Scheidungsantrag stellt. Trifft man keine anderweitige einvernehmliche Einigung, hat der Antragsteller später einen Ausgleichsanspruch. Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens kann er beantragen, dass der andere Ehegatte die Hälfte der Gerichtskosten erstattet. Das Gericht legt dies dann per verbindlichem Kostenfestsetzungsbeschluss fest.
Anwaltsgebühren – So rechnen wir bei DP RECHT ab
Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Bei DP RECHT gilt klar und transparent:
- In einfach gelagerten Fällen (z. B. einvernehmliche Scheidung ohne komplizierte Folgesachen) rechnen wir nach dem RVG ab – transparent und einfach nachvollziehbar.
- In komplexen Fällen (z. B. bei hohem Vermögen, streitigen Folgesachen oder internationalen Bezügen) rechnen wir nach Stundensätzen ab. Diese teilen wir Ihnen bereits im ersten Gespräch offen und transparent mit.
Unser Ansatz bei DP RECHT
Wir bei DP RECHT sind immer darauf bedacht, Folgesachen so unkompliziert und kostenschonend wie möglich zu gestalten. Daher versuchen wir frühzeitig, einvernehmliche Regelungen mit der Gegenseite zu erzielen und diese in einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung festzuhalten. Auf Wunsch führen wir die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite und treten aktiv in die Verhandlungen ein. Wir prüfen alle Vereinbarungen sorgfältig auf Rechtmäßigkeit und Fairness. Sollte dennoch keine Einigung zustande kommen, setzen wir die Rechte unserer Mandanten stringent und konsequent durch.
Wie Sie Kosten senken können
- Einvernehmliche Scheidung (beide sind sich einig)
- Vermeidung unnötiger Folgesachen
- Frühzeitige außergerichtliche Einigung
Fazit
Die Kosten einer Scheidung sind gut planbar, wenn man frühzeitig die richtigen Weichen stellt. Bei DP RECHT legen wir großen Wert auf Transparenz und Kostenkontrolle: Sie erhalten bereits im ersten Gespräch eine klare Einschätzung der zu erwartenden Kosten – ob nach RVG oder nach Stundensatz.
Möchten Sie wissen, was Ihre Scheidung voraussichtlich kosten wird? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.