Umgangsrecht
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Sie wollen das Umgangsrecht für Ihr Kind / Ihre Kinder?

Sie dürfen Ihr Kind nicht (regelmäßig) sehen, z.B. nach einer Trennung oder Scheidung? Das wollen Sie unbedingt und schnell ändern? Dabei helfe ich Ihnen – außergerichtlich und vor Gericht.

Eine Trennung bzw. Scheidung im Streit führt häufig dazu, dass Vater oder Mutter Ihr(e) Kind(er) nur selten sehen dürfen. Auch wenn ein Kind nicht aus einer Beziehung stammt, verweigert die Mutter dem leiblichen Vater nicht selten den Umgang mit dem Kind. Wenn Sie das Umgangsrecht mit Ihrem Kind durchsetzen wollen, bin ich der richtige Anwalt für Sie.

Das Umgangsrecht ist das Recht, Zeit mit dem eigenen Kind zu verbringen – ob als Vater oder als Mutter. Dieses Recht ist dabei grundsätzlich unabhängig vom Sorgerecht. Das bedeutet: auch wer nicht das Sorgerecht für ein Kind oder eigene Kinder hat, hat in aller Regel das Recht, sein Kind bzw. seine Kinder zu sehen und Zeit mit ihm/ihnen zu verbringen.

Solange es dem Kind nicht schadet – also das Kindeswohl nicht gefährdet ist –, gilt das auch, wenn der andere Elternteil den Umgang unterbinden will. Das Recht auf Umgang kann man deshalb grundsätzlich auch gegen den Willen des anderen Elternteils z.B. vor Gericht durchsetzen.

Als Fachanwalt für Familienrecht und Vater von zwei Töchtern helfe ich Ihnen dabei, dass Sie mit Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern (regelmäßig) Zeit verbringen können.

So unterstütze ich Sie - ich

  • erkläre Ihnen, was das Umgangsrecht genau bedeutet
  • kläre Einzelfragen z.B. zu Urlaub oder Umzug in eine andere Stadt
  • prüfe, ob es sinnvoll ist, zunächst nicht das Familiengericht einzuschalten
  • erkläre Ihnen verschiedene Umgangsvarianten (z.B. begleiteten Umgang, Umgangsannäherung)
  • prüfe Ihre Erfolgsaussichten, das Umgangsrecht vor Gericht durchzusetzen
  • kläre Sie auf, wie ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung des Umgangsrechts abläuft

So läuft eine Beratung ab:

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Der erste Kontakt

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. Sie schildern unseren Mitarbeitern Ihre persönliche Situation – wir melden uns so schnell wie möglich und entscheiden gemeinsam, ob bereits ein Termin mit mir vereinbart wird oder zunächst ein Rückruf gewünscht ist. Diese erste Kontaktaufnahme ist kostenfrei.

Sie können mich als Ihren Rechtsanwalt für Umgangsrecht auch direkt im Erstkontakt beauftragen, während eine kostenpflichtige Erstberatung kein Muss ist!

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Erstberatung

Möchten Sie zunächst ausführlich informiert werden, ehe Sie mich beauftragen? Kommt es zu umfangreicherer Beratung, teile ich Ihnen vorher die Kosten mit – mehr als 226,10 € inkl. MwSt. entstehen hierfür aber nicht. Nach dieser Erstberatung haben Sie einen verlässlichen Überblick über die Rechtslage und wissen, was am besten zu tun ist.

Haben Sie eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch genommen? Die Kosten dafür werden später auf die Kosten im Mandat angerechnet!

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Mandat

Sie haben den Eindruck, dass ich der richtige Rechtsanwalt für Sie bin? Damit ich Sie als Rechtsanwalt für Umgangsrecht vertreten kann, unterzeichnen wir eine Mandatsvereinbarung. Über die Kosten für meine Tätigkeit kläre ich Sie natürlich vorher auf!

Sie dürfen Ihr Kind nicht (regelmäßig) sehen, z.B. nach einer Trennung oder Scheidung? Das wollen Sie unbedingt und schnell ändern? Dabei helfe ich Ihnen – außergerichtlich und vor Gericht.

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