Mutter hält die Hand des Kindes - bildlich für alleiniges Sorgerecht

Sie wollen für Ihr Kind das alleinige Sorgerecht beantragen?

Sie wollen kein gemeinsames Sorgerecht mehr? Ich beantrage für Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und setze es vor Gericht erfolgreich durch!

Das gemeinsame Sorgerecht soll dazu dienen, dass Kinder von beiden Eltern optimal versorgt werden – nicht nur finanziell. Solange Eltern sich darüber einigen können, was für das Kind bzw. die Kinder das „Beste“ ist, ist das gemeinsame Sorgerecht für alle Beteiligten genau richtig.

Vor allem nach einer Trennung sind sich Eltern aber häufig nicht mehr darüber einig, was für das Kind das Beste ist, oder ein Elternteil vernachlässigt mehr und mehr, sich gut um das eigene Kind zu kümmern. Dann kann es wichtig und richtig sein, dass nur noch ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.

Wollen Sie um das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder kämpfen? Dann bin ich der richtige Anwalt für Sie.

Teilen Sie sich mit dem Vater bzw. der Mutter Ihres Kindes das Sorgerecht? Sie haben mehrere gemeinsame Kinder und teilen sich für alle Kinder das Sorgerecht? Sie haben aber das Gefühl, dass es für Ihr(e) Kind(er) besser wäre, wenn Sie alleine das Sorgerecht hätten? Denn Ihr(e) Ex kümmert sich nicht so um das Kind, wie es für das Kind bzw. die Kinder gut wäre, oder kümmert sich gar nicht mehr?

Wenn Sie sich mit dem Vater bzw. der Mutter Ihres Kindes / Ihrer Kinder über grundlegende Dinge das Kind betreffend nicht mehr verständigen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht zu beantragen. So können Sie in Zukunft nicht nur alltägliche Entscheidungen, sondern auch alle grundlegenden Entscheidungen für Ihr(e) Kind(er), wie z.B. über ärztliche Behandlung, Religionsunterricht, Sportverein etc., alleine und ohne Einflussnahme von Ihrer / Ihrem „Ex“ treffen!

Als Fachanwalt für Familienrecht helfe ich Ihnen dabei, das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind erfolgreich bei Gericht zu beantragen.

So unterstütze ich Sie - ich

  • kläre Sie über das gemeinsame Sorgerecht auf
  • beantworte Ihre Fragen zum alleinigen Sorgerecht
  • unterstütze Sie bei Verhandlungen mit dem anderen Elternteil zum Thema Sorgerechtsverzicht / Sorgerecht abgeben
  • beantrage für Sie vor dem Familiengericht das alleinige Sorgerecht
  • vertrete Sie vor dem Familiengericht
  • berate Sie über die Möglichkeit, zumindest in einzelnen wichtigen Bereichen alleine Entscheidungen treffen zu können (z.B. ärztliche Behandlung)

Ansprechpartner

Dr. Alexander Pleh
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

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So läuft eine Beratung ab:

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie nehmen kostenfrei Kontakt mit mir auf – per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. Sie schildern mir Ihre persönliche Situation – ich schätze sie kurz und unverbindlich ein. Sie können mich als Ihren Rechtsanwalt direkt nach der Ersteinschätzung beauftragen – eine kostenpflichtige Erstberatung ist kein Muss!

Erstberatung

Sie haben weitergehende Fragen zu Ihrem Fall? Kommt es zu umfangreicherer Beratung, teile ich Ihnen vorher die Kosten mit – mehr als 226,10 € inkl. MwSt. entstehen hierfür aber nicht. Nach dieser Erstberatung haben Sie einen verlässlichen Überblick über die Rechtslage und wissen, was am besten zu tun ist. Haben Sie eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch genommen? Die Kosten dafür werden später auf die Kosten im Mandat angerechnet!

Mandat

Sie haben den Eindruck, dass ich der richtige Rechtsanwalt für Sie bin? Damit ich Sie als Rechtsanwalt vertreten kann, unterzeichnen wir eine Mandatsvereinbarung. Über die Kosten für meine Tätigkeit kläre ich Sie natürlich vorher auf!

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