Alleiniges Sorgerecht
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Sie wollen für Ihr Kind das alleinige Sorgerecht beantragen?

Sie wollen kein gemeinsames Sorgerecht mehr? Wir beantragen für Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und setzen es vor Gericht erfolgreich durch!

Das gemeinsame Sorgerecht soll dazu dienen, dass Kinder von beiden Eltern optimal versorgt werden – nicht nur finanziell. Solange Eltern sich darüber einigen können, was für das Kind bzw. die Kinder das „Beste“ ist, ist das gemeinsame Sorgerecht für alle Beteiligten genau richtig. Vor allem nach einer Trennung sind sich Eltern aber häufig nicht mehr darüber einig, was für das Kind das Beste ist, oder ein Elternteil vernachlässigt mehr und mehr, sich gut um das eigene Kind zu kümmern. Dann kann es wichtig und richtig sein, dass nur noch ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Hierfür benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Sorgerecht. Wollen Sie um das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder kämpfen? Dann sind wir die richtigen Anwälte für Sie.

Teilen Sie sich mit dem Vater bzw. der Mutter Ihres Kindes das Sorgerecht? Sie haben mehrere gemeinsame Kinder und teilen sich für alle Kinder das Sorgerecht? Sie haben aber das Gefühl, dass es für Ihr(e) Kind(er) besser wäre, wenn Sie alleine das Sorgerecht hätten? Denn Ihr(e) Ex kümmert sich nicht so um das Kind, wie es für das Kind bzw. die Kinder gut wäre, oder kümmert sich gar nicht mehr?

Wenn Sie sich mit dem Vater bzw. der Mutter Ihres Kindes / Ihrer Kinder über grundlegende Dinge das Kind betreffend nicht mehr verständigen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht zu beantragen.  Bestenfalls sind Sie durch einen Rechtsanwalt für Sorgerecht vertreten. So können Sie in Zukunft nicht nur alltägliche Entscheidungen, sondern auch alle grundlegenden Entscheidungen für Ihr(e) Kind(er), wie z.B. über ärztliche Behandlung, Religionsunterricht, Sportverein etc., alleine und ohne Einflussnahme von Ihrer / Ihrem „Ex“ treffen!

Als Fachanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen dabei, das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind erfolgreich bei Gericht zu beantragen.

Ihre Ansprechpartner im Familienrecht: Dr. Alexander Pleh, Otto Weidenkeller und Anna Gerzer in Düsseldorf, Christoph Schleusener in unserer Hamburger Zweigstelle.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Abgrenzung von gemeinsamem und alleinigem Sorgerecht
  • Ihre Fragen zum alleinigen Sorgerecht
  • Verhandlung mit dem anderen Elternteil über einen Sorgerechtsverzicht
  • Antrag auf das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht
  • Vertretung vor dem Familiengericht
  • Alleinentscheidungsbefugnis in einzelnen Bereichen, etwa der ärztlichen Behandlung

So läuft eine Beratung ab:

1

Der erste Kontakt

Sie nehmen Kontakt mit uns auf – per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. Sie schildern unseren Mitarbeitern Ihre persönliche Situation – wir melden uns so schnell wie möglich und entscheiden gemeinsam, ob bereits ein Termin mit uns vereinbart wird oder zunächst ein Rückruf gewünscht ist. In diesem ersten Schritt klären wir, worum es geht und wer bei uns Ihr Ansprechpartner ist.

Sie können uns auch direkt im Erstkontakt beauftragen, während eine kostenpflichtige Erstberatung kein Muss ist!

2

Erstberatung

Sie möchten zunächst ausführlich informiert werden, ehe Sie uns beauftragen? Die Erstberatung kostet 226,10 € inklusive Umsatzsteuer. Danach haben Sie einen belastbaren Überblick über Ihre Rechtslage und wissen, was zu tun ist. Entsteht darüber hinaus Aufwand, besprechen wir Umfang und Kosten, bevor er entsteht.

Haben Sie eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch genommen? Die Kosten dafür werden später auf die Kosten im Mandat angerechnet!

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Mandat

Sie haben den Eindruck, dass wir die richtigen Anwälte für Sie sind? Damit wir Sie vertreten können, unterzeichnen wir eine Mandatsvereinbarung. Über die Kosten unserer Tätigkeit klären wir Sie natürlich vorher auf!

Vertiefung zum Sorgerecht

Die einzelnen Bereiche der elterlichen Sorge finden Sie im Ratgeber im Detail.

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Den Überblick über alle Teilbereiche der elterlichen Sorge, die doppelte Kindeswohlprüfung und die taktischen Weichen finden Sie auf unserer Seite zur elterlichen Sorge.

Sie wollen kein gemeinsames Sorgerecht mehr? Wir beantragen für Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und setzen es vor Gericht erfolgreich durch!

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