Gemeinsames Sorgerecht
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Als Vater: gemeinsames Sorgerecht für Ihr Kind!

Sie wollen das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind beantragen? Dabei helfe ich Ihnen!

Als unverheirateter, leiblicher Vater eines Kindes haben Sie nicht automatisch das Sorgerecht für Ihr Kind – anders als die Mutter. Will die Mutter kein gemeinsames Sorgerecht, gibt es allerdings Möglichkeiten, das gemeinsame Sorgerecht oder auch das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind zu erstreiten. Wollen Sie als Vater um das Sorgerecht für Ihr Kind kämpfen, bin ich der richtige Anwalt für Sie.

Sind Sie der biologische Vater eines Kindes, aber mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet, haben Sie von Gesetzes wegen zunächst kein Sorgerecht für Ihr leibliches Kind.

Ist die Mutter mit einer Sorgerechtserklärung nicht einverstanden, ist das letzte Wort aber dennoch nicht gesprochen! Denn auch wenn die Mutter des Kindes dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt, können Sie als Vater das gemeinsame – oder unter Umständen sogar das alleinige Sorgerecht – beim Familiengericht beantragen.

Kann die Mutter keine stichhaltigen Argumente vorbringen, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl schaden würde, wird Ihr Antrag normalerweise bewilligt. Können Sie darlegen, dass das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter zusammen dem Kindeswohl schadet, ist es auch denkbar, dass Ihnen auf Antrag das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird.

Als Fachanwalt für Familienrecht und Vater von zwei Töchtern helfe ich Ihnen dabei, das Sorgerecht für Ihr Kind erfolgreich bei Gericht zu beantragen.

So unterstütze ich Sie - ich

  • erkläre Ihnen Ihre Rechte als unverheirateter, leiblicher Vater
  • Vaterschaftsfeststellung
  • kläre Sie über das gemeinsame Sorgerecht auf
  • versuche mit Ihnen zusammen die Mutter zu einer Sorgerechtserklärung zu bewegen – ohne Einschaltung des Familiengerichts
  • beantrage für Sie vor dem Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht
  • vertrete Sie vor dem Familiengericht
  • beantrage für Sie auch das alleinige Sorgerecht, wenn es dem Kindeswohl dient

So läuft eine Beratung ab:

1

Der erste Kontakt

Sie nehmen Kontakt mit uns auf – per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. Sie schildern unseren Mitarbeitern Ihre persönliche Situation – wir melden uns so schnell wie möglich und entscheiden gemeinsam, ob bereits ein Termin mit mir vereinbart wird oder zunächst ein Rückruf gewünscht ist. Diese erste Kontaktaufnahme ist kostenfrei.

Sie können mich als Ihren Rechtsanwalt für gemeinsames Sorgerecht auch direkt im Erstkontakt beauftragen, während eine kostenpflichtige Erstberatung kein Muss ist!

2

Erstberatung

Sie möchten zunächst ausführlich informiert werden, ehe Sie mich beauftragen? Kommt es zu umfangreicherer Beratung, teile ich Ihnen vorher die Kosten mit – mehr als 226,10 € inkl. MwSt. entstehen hierfür aber nicht. Nach dieser Erstberatung haben Sie einen verlässlichen Überblick über die Rechtslage und wissen, was am besten zu tun ist.

Haben Sie eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch genommen? Die Kosten dafür werden später auf die Kosten im Mandat angerechnet!

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Mandat

Sie haben den Eindruck, dass ich der richtige Rechtsanwalt für Sie bin? Damit ich Sie als Rechtsanwalt für gemeinsames Sorgerecht vertreten kann, unterzeichnen wir eine Mandatsvereinbarung. Über die Kosten für meine Tätigkeit kläre ich Sie natürlich vorher auf!

Sie wollen das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind beantragen? Dabei helfe ich Ihnen!

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