Gemeinsames Sorgerecht
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Als Vater: gemeinsames Sorgerecht für Ihr Kind!

Sie wollen das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind beantragen? Dabei helfen wir Ihnen!

Als unverheirateter, leiblicher Vater eines Kindes haben Sie nicht automatisch das Sorgerecht für Ihr Kind – anders als die Mutter. Will die Mutter kein gemeinsames Sorgerecht, gibt es allerdings Möglichkeiten, das gemeinsame Sorgerecht oder auch das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind zu erstreiten. Wollen Sie als Vater um das Sorgerecht für Ihr Kind kämpfen, sind wir die richtigen Anwälte für Sie.

Sind Sie der biologische Vater eines Kindes, aber mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet, haben Sie von Gesetzes wegen zunächst kein Sorgerecht für Ihr leibliches Kind.

Ist die Mutter mit einer Sorgerechtserklärung nicht einverstanden, ist das letzte Wort aber dennoch nicht gesprochen! Denn auch wenn die Mutter des Kindes dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt, können Sie als Vater das gemeinsame – oder unter Umständen sogar das alleinige Sorgerecht – beim Familiengericht beantragen.

Kann die Mutter keine stichhaltigen Argumente vorbringen, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl schaden würde, wird Ihr Antrag normalerweise bewilligt. Können Sie darlegen, dass das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter zusammen dem Kindeswohl schadet, ist es auch denkbar, dass Ihnen auf Antrag das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird.

Als Fachanwalt für Familienrecht und Vater von zwei Töchtern helfen wir Ihnen dabei, das Sorgerecht für Ihr Kind erfolgreich bei Gericht zu beantragen.

Ihre Ansprechpartner im Familienrecht: Dr. Alexander Pleh, Otto Weidenkeller und Anna Gerzer in Düsseldorf, Christoph Schleusener in unserer Hamburger Zweigstelle.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Ihre Rechte als unverheirateter leiblicher Vater
  • Vaterschaftsfeststellung
  • Abgrenzung von gemeinsamem und alleinigem Sorgerecht
  • Sorgeerklärung der Mutter ohne Einschaltung des Familiengerichts
  • Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht
  • Vertretung vor dem Familiengericht
  • Antrag auf das alleinige Sorgerecht, wenn es dem Kindeswohl dient

So läuft eine Beratung ab:

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Der erste Kontakt

Sie nehmen Kontakt mit uns auf – per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. Sie schildern unseren Mitarbeitern Ihre persönliche Situation – wir melden uns so schnell wie möglich und entscheiden gemeinsam, ob bereits ein Termin mit uns vereinbart wird oder zunächst ein Rückruf gewünscht ist. In diesem ersten Schritt klären wir, worum es geht und wer bei uns Ihr Ansprechpartner ist.

Sie können uns auch direkt im Erstkontakt beauftragen, während eine kostenpflichtige Erstberatung kein Muss ist!

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Erstberatung

Sie möchten zunächst ausführlich informiert werden, ehe Sie uns beauftragen? Die Erstberatung kostet 226,10 € inklusive Umsatzsteuer. Danach haben Sie einen belastbaren Überblick über Ihre Rechtslage und wissen, was zu tun ist. Entsteht darüber hinaus Aufwand, besprechen wir Umfang und Kosten, bevor er entsteht.

Haben Sie eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch genommen? Die Kosten dafür werden später auf die Kosten im Mandat angerechnet!

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Mandat

Sie haben den Eindruck, dass wir die richtigen Anwälte für Sie sind? Damit wir Sie vertreten können, unterzeichnen wir eine Mandatsvereinbarung. Über die Kosten unserer Tätigkeit klären wir Sie natürlich vorher auf!

Vertiefung zum Sorgerecht

Die einzelnen Bereiche der elterlichen Sorge finden Sie im Ratgeber im Detail.

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Den Überblick über alle Teilbereiche der elterlichen Sorge, die doppelte Kindeswohlprüfung und die taktischen Weichen finden Sie auf unserer Seite zur elterlichen Sorge.

Sie wollen das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind beantragen? Dabei helfen wir Ihnen!

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