Berliner Testament

Ein weit verbreiteter Irrtum in der Bevölkerung ist es, dass nach dem Tod des Ehepartners der andere Ehepartner automatisch alles erbt. Dem ist nicht so. Wenn keine erbrechtliche Regelung zu Lebzeiten getroffen wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Kinder und der Ehepartner. Sie bilden dann eine Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft kann […]weiterlesen