Familienrecht ist Bundesrecht; wie ein Verfahren läuft, entscheidet sich vor Ort. In Hamburg sind die Familienabteilungen der Amtsgerichte zuständig – je nach Wohnort Hamburg (Mitte), Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, Wandsbek oder St. Georg –, Beschwerdeinstanz ist das Hanseatische Oberlandesgericht am Sievekingplatz. Kindschaftssachen unterliegen dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG). Wer dort regelmäßig auftritt, weiß, worauf es ankommt, und was man sich sparen kann.
Scheidung
Geschieden wird nach einem Jahr Trennung, wenn beide es wollen, sonst nach drei Jahren (§§ 1565, 1566 BGB). Der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, ist der Stichtag für den Zugewinnausgleich (§ 1384 BGB) und das Ende der Ehezeit im Versorgungsausgleich – wer Vermögen hat, reicht nicht am frühesten, sondern am richtigen Tag ein. Ablauf, Kosten und Scheidungsfolgenvereinbarung: Scheidungsanwalt Hamburg.
Sorgerecht und Umgang
Die gemeinsame Sorge bleibt nach der Trennung bestehen; das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Alleinsorge überträgt das Gericht nur, wenn das dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB). Umgang hat jeder Elternteil unabhängig von der Sorge (§ 1684 BGB); eingeschränkt oder ausgeschlossen wird er nur bei Gefährdung des Kindeswohls. In beiden Verfahren entscheidet oft der erste Monat. Wir haben dazu eigene Seiten: Sorgerecht in Hamburg und Umgangsrecht in Hamburg. Bereits mehrere Verfassungsbeschwerden aus unserer Kanzlei wurden zur Entscheidung angenommen, zuletzt zum Wechselmodell.
Unterhalt
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt: Am Anfang steht die Auskunft über das Einkommen der anderen Seite, und dort wird gestaltet – Selbständigkeit, Firmenwagen, Wohnvorteil, Mieteinnahmen. Die Hamburger Gerichte rechnen nach der Düsseldorfer Tabelle und den Hamburger Leitlinien des Hanseatischen OLG. Wir berechnen belastbar, setzen durch und wehren ab. Grundlagen: Unterhalt.
Ehevertrag und Vermögen
Hamburg ist eine Stadt der Unternehmer, Freiberufler und Immobilieneigentümer. Ein Ehevertrag, der das Unternehmen schützt und der Inhaltskontrolle standhält, ist keine Misstrauenserklärung, sondern Vorsorge. Nach der Trennung geht es um Zugewinn, Immobilie, Praxis oder Beteiligung – Verfahren, die über Bewertungen entschieden werden. Vertiefend: Zugewinnausgleich, Immobilienauseinandersetzung, Unternehmerscheidung.