Offenbarungspflicht – Auskunftspflicht bei Unterhalt und Zugewinnausgleich
Die Offenbarungspflicht ist eine der wichtigsten gesetzlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Familien- und Erbrecht. Sie verpflichtet beide Parteien, vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Das Team von DP RECHT setzt diese Pflicht regelmäßig für Mandanten durch oder verteidigt sie gegen unberechtigte oder überzogene Forderungen.
Was genau bedeutet die Offenbarungspflicht?
Jeder Ehepartner, Ex-Ehepartner oder Unterhaltsbeteiligte muss auf Verlangen des anderen oder des Gerichts umfassend Auskunft erteilen über:
Aktuelles Einkommen (Gehalt, Boni, Provisionen, Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc.)
Vermögen (Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, Firmenanteile, Kryptowährungen, Lebensversicherungen)
Schulden und Verbindlichkeiten
Sonstige wirtschaftliche Verhältnisse
Diese Pflicht gilt besonders bei:
Unterhaltsverfahren (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
Zugewinnausgleich
Pflichtteilsansprüchen
Erbengemeinschaften
Umfang und Form der Auskunft
Die Auskunft muss vollständig, geordnet und belegt sein. In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Einkommensteuerbescheide der letzten 3 bei Selbständigen, des letzten Jahres bei einem Angestellten.
Kontoauszüge
Vermögensaufstellungen
Bilanzen bei Selbstständigen/Unternehmern
Nachweis über außergewöhnliche Belastungen
Bei Verdacht auf unvollständige Auskunft kann das Gericht die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) anordnen.
Folgen bei Verletzung der Offenbarungspflicht
Schadensersatzansprüche
Schätzung des Einkommens/Vermögens zu Ungunsten der verschweigenden Partei
Ordnungsgeld oder Ordnungshaft
Negative Auswirkungen auf das gesamte Verfahren
Praktische Tipps aus unserer Beratung
Fristgerechte und vollständige Auskunft vermeidet Eskalation
Bei komplexen Vermögensstrukturen (Firmen, Immobilienportfolios, Auslandsvermögen) sollte die Auskunft fachanwaltlich vorbereitet werden
Gegenseitige Offenbarungspflicht gilt in beide Richtungen
Das Team von DP RECHT unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte im Rahmen der Offenbarungspflicht konsequent durchzusetzen oder Sie gegen überzogene Auskunftsverlangen zu schützen. Wir erstellen für Sie prüfsichere Auskunftsunterlagen und vertreten Sie außergerichtlich sowie vor dem Familiengericht Düsseldorf.